Die am 06.11.2023 beschlossene Satzung der Ortsgemeinde Winterwerb vom 14.11.2023 als Gebührenordnung der Gemeinde Winterwerb für die Überlassung von Räumlichkeiten wird nachstehend bekanntgemacht und auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 vor Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 06.11.2023 die folgende Gebührenordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten beschlossen:
Für die Überlassung der Räume werden folgende Gebühren erhoben:
| 1. | Familienfeiern | ||
| 1.1 | Einheimische | 70,00 Euro je Tag |
| 1.2 | Ortsfremde | 90,00 Euro je Tag |
| 2. | in Trauerfällen (Beerdigungskaffee) | 50,00 Euro | |
| 3. | für alle übrigen Veranstaltungen | 90,00 Euro je Tag | |
| 4. | für die laufenden der Körperertüchtigung dienenden Veranstaltungen des örtlichen Sportvereins | 620,00 Euro per annum | |
| 5. | Nebenkosten | ||
| Pauschale für Strom und Wasser | 30,00 Euro je Tag | |
Für die Überlassung der Räume werden folgende Gebühren erhoben:
| 1. | Die Überlassung der Schutz- und Grillhütte an Ortsvereine erfolgt unentgeltlich. | ||
| 1.1 | Einheimisch | 30,00 Euro je Tag |
| 1.2 | Ortsfremde Personen / Gruppen / Vereine | 65,00 Euro je Tag |
| 2. | Nebenkosten | ||
| Pauschale für Strom und Wasser | 15,00 Euro je Tag | |
(1) Die Gebührenschuld für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Satzung über die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses.
(2) Die Gebührenschuld für die Benutzung der Grill- und Schutzhütte entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Satzung über die Benutzung der Schutz- und Grillhütte.
Diese Gebührenordnung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.