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Blaues Ländchen aktuell - Heimat- u Bürgerzeitung VG Nastätten
Ausgabe 49/2023
Aus den Gemeinden
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Bekanntmachung

Die am 06.11.2023 beschlossene Satzung der Ortsgemeinde Winterwerb vom 14.11.2023 als Gebührenordnung der Gemeinde Winterwerb für die Überlassung von Räumlichkeiten wird nachstehend bekanntgemacht und auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 vor Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Gebührenordnung der

der Gemeinde Winterwerb

für die Überlassung von Räumlichkeiten

vom 14.11.2023

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 06.11.2023 die folgende Gebührenordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten beschlossen:

§ 1

Dorfgemeinschaftshaus

Für die Überlassung der Räume werden folgende Gebühren erhoben:

1.

Familienfeiern

1.1

Einheimische

70,00 Euro je Tag

1.2

Ortsfremde

90,00 Euro je Tag

2.

in Trauerfällen (Beerdigungskaffee)

50,00 Euro

3.

für alle übrigen Veranstaltungen

90,00 Euro je Tag

4.

für die laufenden der Körperertüchtigung dienenden Veranstaltungen des örtlichen Sportvereins

620,00 Euro per annum

5.

Nebenkosten

Pauschale für Strom und Wasser

30,00 Euro je Tag

§ 2

Schutz- und Grillhütte

Für die Überlassung der Räume werden folgende Gebühren erhoben:

1.

Die Überlassung der Schutz- und Grillhütte an Ortsvereine erfolgt unentgeltlich.

1.1

Einheimisch

30,00 Euro je Tag

1.2

Ortsfremde Personen / Gruppen / Vereine

65,00 Euro je Tag

2.

Nebenkosten

Pauschale für Strom und Wasser

15,00 Euro je Tag

§ 3

Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit

(1) Die Gebührenschuld für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Satzung über die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses.

(2) Die Gebührenschuld für die Benutzung der Grill- und Schutzhütte entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Satzung über die Benutzung der Schutz- und Grillhütte.

§ 4

Inkrafttreten

Diese Gebührenordnung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Winterwerb, den 14.11.2023
gez.
Dr. Gerhard Luhofer (S)
Ortsbürgermeister