Die zum 11. Dezember 2023 fällig gewesenen wiederkehrenden Beiträge für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden hiermit öffentlich angemahnt.
Die Rückstände müssen bis spätestens 02. Januar 2024 bei der Verbandsgemeindekasse eingegangen sein. Ab diesem Zeitpunkt werden die noch offenstehenden Beträge kostenpflichtig gemahnt.
Damit wir Ihre Zahlung richtig zuordnen können, bitten wir um Angabe der entsprechenden Aktenzeichen auf Ihrer Überweisung.