Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises hat am 13.01.2023 die vom Gemeinderat Bogel am 20.12.2022 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 genehmigt, die nachstehend wie folgt bekannt gemacht und auf folgendes hingewiesen wird:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 vor Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. |
Der Gemeinderat hat am 20.12.2022 aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gegeben wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird wie folgt festgesetzt:
im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 995.700,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 988.961,00 €
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 6.739,00 €
im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen 941.350,00 €
die ordentlichen Auszahlungen 895.450,00 €
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 45.900,00 €
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 €
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 €
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 195.000,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 701.000,00 €
Saldo der Ein-und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit -506.000,00 €
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 460.100,00 €
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 €
Saldo der Ein-und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit 460.100,00 €
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.596.450,00 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 1.596.450,00 €
Veränderung des Finanzmittelbestandes
im Haushaltsjahr 0,00 €
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| a) für die landwirtschaftlichen Grundstücke (Grundsteuer A) 325 v.H. | |
| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 415 v.H. | |
| 2. | Gewerbesteuer 380 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 20,00 €
für den zweiten Hund 30,00 €
für jeden weiteren Hund 40,00 €
§ 6
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 5.674.281,17 €
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 5.675.025,17 €
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 5.681.764,17 €
§ 7 Deckungsvermerke:
Die Personalaufwendungen (Kontengruppe 50) werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Mehrerträge beim Friedhof (Produktgruppe 5.5.3.0), beim Dorfgemeinschaftshaus/Bürgerhaus (Produktgruppe 5.7.3.2) sowie bei der Forstwirtschaft (Produktgruppe 5.5.5.1) erhöhen jeweils die Aufwendungsansätze in diesen Produktgruppen.
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.02.2023 bis 24.02.2023 während der Dienstzeit im Rathaus, Nastätten, Bahnhofstraße 1, Zimmer 206 öffentlich aus.