Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises hat am 26.01.2023 die vom Gemeinderat Oberbachheim am 17.01.2023 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 genehmigt, die nachstehend wie folgt bekannt gemacht und auf folgendes hingewiesen wird:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
| Dies gilt nicht, wenn | |
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 vor Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. |
Der Gemeinderat hat am 17.01.2023 aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gegeben wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird wie folgt festgesetzt:
im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 286.594,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 337.257,00 €
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -50.663,00 €
im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen 266.200,00 €
die ordentlichen Auszahlungen 290.400,00 €
Saldo der ordentlichen Ein-
und Auszahlungen -24.200,00 €
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 €
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 €
Saldo der außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen 0,00 €
die Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 307.600,00 €
die Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 197.100,00 €
Saldo der Ein-und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit 110.500,00 €
die Einzahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 88.700,00 €
die Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 175.000,00 €
Saldo der Ein-und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit -86.300,00 €
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 662.500,00 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 662.500,00 €
Veränderung des Finanzmittelbestandes
im Haushaltsjahr — 0,00 €
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| a) für die landwirtschaftlichen Grundstücke (Grundsteuer A) 370 v.H. | |
| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 465 v.H. | |
| 2. | Gewerbesteuer 380 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 24,00 €
für den zweiten Hund 41,00 €
für jeden weiteren Hund 66,00 €
für gefährliche Hunde 250,00 €
§ 6
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 1.273.226 €
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 1.217.310 €
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 1.166.647 €
§ 7 Deckungsvermerke:
Die Personalaufwendungen (Kontengruppe 50) werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Mehrerträge beim Friedhof (Produktgruppe 5.5.3.0), beim Dorfgemeinschaftshaus/Bürgerhaus (Produktgruppe 5.7.3.2) sowie bei der Forstwirtschaft (Produktgruppe 5.5.5.1) erhöhen jeweils die Aufwendungsansätze in diesen Produktgruppen.
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.02.2023 bis 24.02.2023 während der Dienstzeit im Rathaus, Nastätten, Bahnhofstraße 1, Zimmer 206 öffentlich aus.