Der gemäß § 8 KWG in Verbindung mit § 4 KWO für die Ortsgemeinde Lautert gebildete Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 23.01.2023 für die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters gemäß § 23 KWG und § 29 KWO festgestellt, dass kein Wahlvorschlag eingereicht worden ist. Somit findet am 12.03.2023 in Lautert keine Wahl zur/zum Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister statt.
Die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Lautert erfolgt durch den Gemeinderat (§ 53 Abs. 2 GemO).