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Blaues Ländchen aktuell - Heimat- u Bürgerzeitung VG Nastätten
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung des Zweckverbands Gemeinsame Feuerwehrwerkstatt für das Haushaltsjahr 2026

Die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Gemeinsame Feuerwehrwerkstatt hat in ihrer Sitzung 08.01.2026 gem. § 7 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476), zul. geänd. d. Art. 14 des Gesetzes v. 02.03.2017 (GVBl. S.21), i.V.m §§ 95 Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz in der Fassung v. 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zul. geänd. d. Art. 2 des Gesetzes vom 24.05.2023 (GVBl. S. 133), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Prüfung durch die Aufsichts- und Dienstleistung- direktion als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gegeben wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird wie folgt festgesetzt:

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

die ordentlichen Auszahlungen auf

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

die außerordentlichen Einzahlungen auf

die außerordentlichen Auszahlungen auf

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht veranschlagt.

§ 5

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024

- €

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025

- €

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026

- €

§ 6

Für die am Ende des Rechnungsjahres durch Erträge nicht gedeckten Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die durch andere Einzahlungen nicht gedeckten Auszahlungen aus Investitionstätigkeit wird eine Umlage von den dem Zweckverband angehörenden Mitgliedern erhoben, die sich nach folgenden Prozentsätzen verteilt:

Rhein-Lahn-Kreis

Stadt Lahnstein

Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau

Verbandsgemeinde Loreley

Verbandsgemeinde Nastätten

Verbandsgemeinde Aar-Einrich

Verbandsgemeinde Diez

Nastätten, den 29.01.2026
gez.
Jens Güllering, Verbandsvorsteher

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.02.2026 bis 20.02.2026 während der Dienstzeit im Rathaus, Nastätten, Bahnhofstr.1, Zimmer 206 öffentlich aus.

Nastätten, den 29.01.2026
gez.
Jens Güllering, Verbandsvorsteher