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Blaues Ländchen aktuell - Heimat- u Bürgerzeitung VG Nastätten
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Nastätten am Dienstag, dem 23.01.2024

am Dienstag, dem 23.01.2024

Sitzungsort: Dorfgemeinschaftshaus in Winterwerb,Hauptstraße 13, 56355 Winterwerb

Beginn: 19:00 Uhr

Ende: 21:00 Uhr

Unter Vorsitz von Bürgermeister Güllering sind anwesend:

a) Beigeordnete: Ernst-Georg Peiter, Heike Winter, Nadine Bärz

b) Ratsmitglieder Verbandsgemeinderat Nastätten: Lothar Bindczeck, Kai Brand, Klaus Brand, Horst Fäseke, Martin Gasteyer, Norbert Hißnauer, Uwe Holstein, Tim Köhler, Hans Joachim Rzeniecki, Tanja Mifka, Holger Breithaupt, Roger Groß, Bernhard Hartmann, Barbara Ohlemacher, Manfred Palm, Grit Palme, Mario Winterwerber, Ralf Zimmerschied, Heiko Zöller, Dr. Heiner Keltsch, Susanne Schmitter, Jörg Winter, Gerd Grabitzke, Heike Ullrich, Steffi Michel

c) von der Verwaltung: Iris Beeres, Angela Michel, Johannes Koziol, Robin Balzer

d) Gäste/Zuhörer: Stephan Allmeroth, Dr. Gerhard Luhofer, Volker Palm, Heiko Singof, Martha Fröhlich, Feuerwehrmitglieder

e) es fehlen folgende Beigeordnete/Ratsmitglieder: Cedric Crecelius, Jan Menzel, Rainer Schmelzeisen, Wolfgang Bärz, Marco Ludwig, Rudolf Minor, Thomas Scholl

Tagesordnung - öffentlicher Teil

1.

Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.

Feststellung der Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

3.

Einwohnerfragestunde

4.

Bericht über Ausschusssitzungen

5.

Kompetenzübertragung für die Vergaben der Bauleistungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Nastätten (34/2024/001)

6.

Beschlussfassung über die Freigabe der Leistungsphase 2 für das neue Gerätehaus Miehlen (34/2024/002)

7.

Übernahme der Aufgabe der Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung durch die Verbandsgemeinde (34/2023/108)

8.

Verschiedenes, Anfragen und Mitteilungen

Zu Punkt 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnet um 19:00 die Sitzung und begrüßt alles Anwesenden. Besonders begrüßt er den Ortbürgermeister der Gemeinde Winterwerb Dr. Luhofer, den Wehrleiter Stephan Allmeroth, Frau Fröhlich von der Rheinzeitung, die Vertreter der Feuerwehreinheit Miehlen und die sonstigen Zuhörer.

Er stellt fest, dass mit Schreiben vom 12.01.2024 unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsgemäß zur Sitzung eingeladen wurde und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

Vor der Abarbeitung der weiteren Tagesordnung informiert er die Anwesenden, dass das langjährige Ratsmitglied und Mann der ersten Stunde des Verbandsgemeinderates Winfried Ott verstorben ist. Für den Verstorbenen erfolgte eine Totenehrung mit einer Schweigeminute.

Im Namen des Gemeinde- und Städtebundes verleiht er Frau Heike Winter, für ihre 20-jährige kommunalpolitische Tätigkeit auf Verbandsgemeindeebene eine Ehrenurkunde, spricht ihr den Dank und die Anerkennung der Verbandsgemeinde aus und überreicht ihr ein kleines Präsent.

Der Vorsitzende dank der Ortsgemeinde Winterwerb für die zur Verfügungstellung der Räumlichkeit.

Ortsbürgermeister Dr. Luhofer begrüßt die Anwesenden und stellt die Ortsgemeinde Winterwerb mit ihren Eckdaten vor.

Zu Punkt 2: Feststellung der Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Sitzungsniederschrift des Verbandsgemeinderates vom 07.12.2023 wird zugestimmt.

Zu Punkt 3: Einwohnerfragestunde

Es erfolgen keine Wortmeldungen.

Zu Punkt 4: Bericht über Ausschusssitzungen

Der Vorsitzende berichtet über die gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Ausschusses für Umwelt, Bauen und Nachhaltigkeit vom 09.01.2024.

In dieser Sitzung wurden die Themen der heutigen Sitzung vorberaten. Es erfolgte eine Vergabe der Beratungsleistung an das Rechtsanwaltsbüro Webeler zur Unterstützung bei der Ausschreibung und Vergabe der Planungsleistungen für die bevorstehende Freibadsanierung.

Über einen Antrag der SPD-Fraktion zu einem Amt-O-Maten wurde informiert und die gestellten Fragen beantwortet.

Zu Punkt 5: Kompetenzübertragung für die Vergaben der Bauleistungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Nastätten

Der Vorsitzende führt in die Thematik ein und stellt dar, dass mit dieser Vorgehensweise die beiden Ausschüsse mehr Einflussnahme und Gestaltungspielraum bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse mit Berechnungsgrundlage haben, als bei der Vergabeentscheidung nach einer Submission.

Ratsmitglied Gasteyer ergänzt, dass man sich in der gemeinsamen Sitzung der beiden Ausschüsse ausführlich über die Vorteile von der Durchsicht der Leistungsverzeichnisse unterhalten habe. Mit der Einflussnahme und Gestaltungmöglichkeit bei der Aufstellung der Leistungsverzeichnisse besteht deutlich mehr Handlungsspielraum. Ferner sind die beiden Ausschüsse mit ihrer Vertreterregelung flexibler, was die Anzahl der bevorstehenden Sitzungen angeht. Die CDU-Fraktion trägt den Beschlussvorschlag mit.

Ratsmitglied Winter teilt mit, dass die SPD-Fraktion ebenfalls den Beschlussvorschlag mitträgt. Allerdings bezweifelt er, dass die Ausschussmitglieder, von denen die meisten im Verbandsgemeinderat vertreten sind, aufgrund ihrer fehlenden Fachkenntnis die Leistungsverzeichnisse bewerten können. Er selbst kann nur die Positionen eines Leistungsverzeichnisses beurteilen in denen er sich auskennt.

Ratsmitglied Zimmerschied ergänzt, dass es das große Ziel der Kompetenzübertragung sei, den Vergabeprozess zu straffen und zu kürzen. Erfolgt die Vorgehensweis in der herkömmlichen Art und Weise, sind viele Gremiendurchläufe zu erwarten. Er sieht mit der neuen Vorgehensweise eine schnellere Handlungsfähigkeit der Gremien.

Ratsmitglied Mifka begrüßt den Vorschlag der Kompetenzübertragung. Allein durch Vertreterregelungen in den Ausschüssen sei man handlungs- und beschlussfähiger.

Ratsmitglied Hartmann stimmt dem Vorschlag ebenfalls zu, da in den beiden Ausschüssen auch der Verbandsgemeinderat wiedergespiegelt wird. Ihm persönlich wäre es lieber, dass jedes Ratsmitglied vollumfänglich über die Vergabeentscheidungen informiert ist. Weiterhin möchte er gerne wissen, was passiert, wenn eine Firma im Vergabeverfahren ausgeschlossen wird.

Der Vorsitzende teilt mit, dass im Vergaberecht die Anforderungen genau definiert sind, wann ein Anbieter vom Verfahren auszuschließen ist und die entsprechenden Gründe dafür vorliegen. Eine Entscheidung im Gremium ist hier nicht vorgesehen.

Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat bevollmächtigt den Ausschuss für Bauen-, Nachhaltigkeit und Umwelt gemeinsam mit dem Haupt- und Finanzausschuss die Freigabe der Leistungsverzeichnisse für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Nastätten zu erteilen.

Des Weiteren ermächtigt der Verbandsgemeinderat die Verwaltung mit der Vergabe der Bauleistungen, sofern diese nicht mehr als 10% über dem vom Bauausschuss beschlossen und freigegebenen Leistungsverzeichnis liegen. Sollte das Angebot die Kosten des bepreisten Leistungsverzeichnisses mehr als 10 % übersteigen, so ist die Vergabe vom Ausschuss für Bauen-, Nachhaltigkeit und Umwelt und dem Haupt- und Finanzausschuss in gemeinsamer Sitzung durch einen Beschluss vorzunehmen.

Zu Punkt 6: Beschlussfassung über die Freigabe der Leistungsphase 2 für das neue Gerätehaus Miehlen

Der Vorsitzende führt in die Thematik ein und ergänzt, dass die Planer sich momentan in der Leistungsphase 2 befinden – der Vorplanung. Eine endgültige Freigabe der Pläne durch die ADD liege noch nicht vor. Heute jedoch kam von der ADD per E-Mail folgende Meldung: „sofern die Planungen des Feuerwehrgerätehauses Miehlen analog der Planungen des Feuerwehrgerätehauses Nastätten laufen, gäbe es keine Einwände gegen eine Freigabe der Pläne. Die Mitarbeiter der ADD stehen telefonisch nicht zur Verfügung, da sie zeitlich im Innenministerium gebunden sind. Da aber davon auszugehen ist, dass die geplante Fläche des Feuerwehrgerätehaus Miehlen identisch mit der Fläche des Feuerwehrgerätehauses Nastätten ist, sollte einer Freigabe durch die ADD nichts im Wege stehen.“

Bausachbearbeiter Balzer präsentiert und erläutert den Entwurf der Vorplanung und entschuldigt den Projektsteurer Herrn Heidrich, der aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Sitzung teilnehmen kann. Er informiert, dass der Bau teurer als ursprünglich geplant wird. Durch die globalen Bedingungen wird mit einer Baukostensteigerung von 15 bis 20 Prozent gerechnet. Die voraussichtliche Bausumme wird somit zwischen 9,7 Mio. € und 11,6 Mio. € liegen.

Der Vorsitzende stellt klar warum der jetzige Entwurf zehn Hallen beinhaltet, anstatt wie ursprünglich vorgesehen neun Hallen. Die zehnte Halle dient als Sonderfläche für die Lagerung des Rettungsbootes und der mobilen Netzersatzanlage mit je 35 m². Diese Sonderfläche wird als förderfähig von der ADD anerkannt.

Ratsmitglied Gasteyer merkt an, dass die Preissteigerungsprognose im Vorentwurf mit 4% sehr kostenintensiv und die mit 2% realistischer erscheint. Der Rat möchte, dass das Feuerwehrgerätehaus gebaut wird. Es ist klar, dass sich die Finanzierung auf die Verbandsgemeindeumlage steigend auswirken wird. Der Bau der beiden Feuerwehrgerätehäuser stellt ein großes Projekt für die Verbandsgemeinde Nastätten dar. Die Schulden und Abschreibungen der beiden Feuerwehrgerätehäuser sind enorm und stellen die Verbandsgemeinde vor eine große Herausforderung. Er dankt dem Arbeitskreis der Feuerwehr für die Optimierungsarbeiten am Vorentwurf.

Ratsmitglied Grabitzke berichtet, dass die Entscheidung zum Bau der zwei Gerätehäuser vor langer Zeit getroffen wurde. Beide Einheiten haben viele und junge Mitglieder. Damals wurde entschieden, dass ein gemeinsames Feuerwehrgerätehaus mit einer Einheit mit über 120 Mitgliedern nicht in Frage komme. Dann würden Einsätze die bisher von zwei Einheiten abgearbeitet wurden, nur noch von einer Einheit und immer den gleichen Einsatzkräften abgearbeitet. Dies überfordere die Mannschaft. Er ist verwundert, dass in der letzten gemeinsamen Ausschusssitzung die Kostenfrage bei dem Volumen nicht diskutiert wurde. Einige Ausbildungsflächen wurden aus Kostengründen nicht umgesetzt. Die Verbandsgemeinde hat derzeit 700 Einsatzkräfte, da ist die Konzentration der Aufgaben auf Miehlen nicht sehr dienlich. Er hofft, dass er sich nicht irrt und die Einheit Miehlen mit ihren Aufgaben nicht überfordert wird. Die beiden alten Feuerwehrgerätehäuser von Miehlen und Nastätten sind über 55 Jahre alt. Er hofft, dass der Bau bewerkstelligt werden kann. Die SPD-Fraktion ist für die Freigabe der Leistungsphase 2.

Ratsmitglied Palme führt an, dass der Rat sich seit sechs Jahren mit der Planung der beiden Feuerwehrgerätehäuser beschäftigt und sich bewusst ist, dass der Bau hohe Summen erfordere. Sie lässt die Aussage von Ratsmitglied Grabitzke nicht so stehen, da sie Unmut gegenüber den Feuerwehrmitgliedern schüre. Mit der Planung des Feuerwehrgerätehauses für den Bachheimer Grund werden auch kleinere Einheiten berücksichtigt.

Ratsmitglied Zimmerschied stellt fest, dass die Entscheidung zum Bau der beiden Feuerwehrgerätehäuser lange her ist. Bei dem Standort Nastätten war der Grund die Zu- und Abfahrtbehinderung durch die Parksituation auf dem stark frequentieren Marktparkplatz. In Miehlen ist das derzeitige Feuerwehrgerätehaus zu klein. Dies rechtfertigt die im Entwurf beinhalteten Flächen- und Gebäudegrößen, da die Einheit Miehlen Aufgaben des Kreises (Gefahrstoffzug, Stationierung von Kreisfahrzeugen) übernimmt. Das Kostenvolumen des Feuerwehrgerätehauses ist höher als das von Nastätten. Dies ergibt sich aus der Fläche und dem späteren Baubeginn. Ferner wurde das Feuerwehrgerätehaus bedarfsgerecht nach der neuen DIN geplant. Die Folgekosten und Dauerbelastungen, die in den nächsten Jahren den Haushalt der Verbandsgemeinde belasten sind beängstigend. Die FWG-Fraktion stimmt der Freigabe zu.

Ratsmitglied Klaus Brand teilt mit, dass die Entscheidung über den Bau der zwei Feuerwehrgerätehäuser schon vor Jahren getroffen wurde und dass allen bewusst ist, dass die Finanzierung nur über eine Erhöhung der Verbandsgemeindeumlage von 3 - 5 Umlagepunkten möglich ist. Der Flächenzuwachs im Feuerwehrgerätehaus Miehlen rühre vom Bedarf der Kreisfahrzeuge her.

Ratsmitglied Hißnauer äußert sich ebenfalls zu den Kosten. Der Brandschutz ist eine Pflichtaufgabe der Verbandsgemeinde. Durch die Klimaveränderungen und die daraus entstehenden Naturkatastrophen weiten sich die Aufgaben der Feuerwehr immer weiter aus. Die Diskussion erfolgt nicht über Personalkosten, denn die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind ehrenamtlich tätig, sondern nur über Sachkosten. Die Einsatzkräfte sollen mit Freude zum Dienst gehen. Der Verbandsgemeinderat verbessert mit dem Bau nur die Bedingungen.

Ratsmitglied Winter fragt nach der zeitlichen Abfolge bei der Planung des Feuerwehrgerätehauses Miehlen.

Bürgermeister Güllering führt den Zeitplan auf:

  • Beschluss heute - Leistungsphasenfreigabe 2 (Vorplanung)
  • April 2024 Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung)
  • Juli 2024 Bauantragstellung (Phase 4)
  • Herbst 2024 Beginn der Ausführungsphase mit der Erstellung der Leistungsverzeichnisse
  • Frühjahr 2025 Vergabeprozess und Baubeginn

Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt auf Grundlage der im Ausschuss beratenen Pläne (Anlage) die Freigabe der Leistungsphase 2 und beauftragt die Planungsrunde die Leistungsphase 3 & 4 auszuarbeiten.

Beratung und Beschlussfassung zur Netzersatzanlage für das Feuerwehrgerätehaus Miehlen.

Der Vorsitzende teilt mit, dass in der letzten Ausschusssitzung über die Netzersatzanlage für das Feuerwehrgerätehaus Miehlen vorberaten wurde. Unstrittig ist, dass eine Netzersatzanlage benötigt wird. Nur in welcher Art, mobil oder stationär ist noch offen. Der Tenor des Ausschusses war, dass zusätzlich zur mobilen Netzersatzanlage die baulichen Vorarbeiten für eine feste Netzersatzanlage getroffen werden sollen.

Bausachbearbeiter Balzer präsentiert den Kostenrahmen für die verschieden Varianten der Vorhaltemöglichkeiten der Netzersatzanlage.

Kostenaufstellung Netzersatzanlage Feuerwehrgerätehaus Neubau Miehlen

Optionen:

1.

2.

3.

4.

Ratsmitglied Gasteyer fragt nach, ob sich an der Förderfähigkeit der Netzersatzanlage etwas geändert hat. In der Ausschusssitzung wurde mitgeteilt, dass der Stellplatz für die mobile Netzersatzanlage von 35 m² gefördert wird, sowie die mobile Netzersatzanlage selbst.

Der Vorsitzende erklärt, dass nach der Rückmeldung der ADD die Förderrichtlinien unverändert Bestand haben. Gefördert wird eine stationäre Netzersatzanlage für ein Feuerwehrgerätehaus mit einer Feuerwehreinsatzzentrale. Für das Feuerwehrgerätehaus Miehlen wird der Stellplatz für eine mobile Netzersatzanlage und die mobile Netzersatzanlage gefördert. Die förderfähigen Kosten einer mobilen Netzersatzanlage belaufen sich auf 33.000,00 € und der Landeszuschuss für die mobile Netzersatzanlage beträgt 11.000,00 €. Allerdings sieht die ADD es nicht als förderschädlich an, wenn zusätzlich für das Feuerwehrgerätehaus Miehlen eine stationäre Netzersatzanlage vorgehalten wird.

Wehrleiter Allmeroth erläutert die Vorteile der Vorhaltung einer mobilen und einer stationären Netzersatzanlage entsprechend der Vorlage.

Der Vorsitzende dankt dem Wehrleiter für die Ausführungen.

Ratsmitglied Breithaupt teilt mit, dass für ihn die Pos. 2 - nur Stationär- nicht in Frage komme.

Ratsmitglied Hartmann ergänzt, dass nur die mobile Netzersatzanlage in Miehlen gefördert wird. Sie kann für verschieden Einsatzszenarien in der Verbandsgemeinde genutzt werden. Er hält es für übertrieben, dass im Feuerwehrgerätehaus Miehlen eine stationäre und eine mobile Netzersatzanlage vorgehalten werden. Da beide Anlagen mit Diesel betrieben werden und somit auch wartungsintensiv sind.

Ratsmitglied Hißnauer möchte wissen, wie eine mobile Netzersatzanlage bei Stromausfall an verschiedenen Einsatzorten angeschlossen werden kann.

Der Vorsitzende erklärt, dass für den Anschluss der mobilen Netzersatzanlage eine Einspeisevorrichtung installiert sein muss. Die Feuerwehrgerätehäuser Gemmerich, Holzhausen, Nastätten und die Verwaltung wurden bereits mit einer Einspeisevorrichtung nachgerüstet.

Ratsmitglied Winter versteht die Diskussion über die Erforderlichkeit einer stationären Netzersatzanlage nicht. Im letzten Tagesordnungspunkt der Sitzung wurden die Aufgaben der Einheit Miehlen (inkl. Kreisaufgaben) hinreichend aufgezählt, die eine stationäre Netzersatzanlage rechtfertigen.

Der Vorsitzende erklärt, dass mit einer stationären Netzersatzanlage die Einsatzfähigkeit der Einheit Miehlen bei Stromausfall gesichert ist. Es gehört nicht zur Pflichtaufgabe der Feuerwehr bei Stromausfall z.B. das Verwaltungsgebäude energetisch zu versorgen. Dies sind Aufgaben des Bevölkerungsschutzes. Das Feuerwehrgerätehaus ist keine Anlaufstelle für die Bevölkerung bei Stromausfall.

Ratsmitglied Gasteyer führt an, dass die Feuerwehrgerätehäuser keine Katastrophenschutzleuchttürme seien. Die Stellungnahme des Wehrleiters ist nachvollziehbar. Für ihn selbst ist perspektivisch nicht klar, zuerst die stationäre und dann die mobile Netzersatzanlage zu bauen. Er sieht in der Präsentation die Position 3 - mobil mit Vorbereitung für stationärer Netzersatzanlage - als Favorit.

Ratsmitglied Kai Brand stellt die Frage: „Wo hilft uns die mobile Netzersatzanlage weiter? Wie sieht es aus mit der Wasserversorgung im Notfall, besteht die Möglichkeit einer Brunneneinspeisung?“ Diese Fragen sollte man mit in die nächste Werkausschusssitzung nehmen.

Ratsmitglied Mifka dankt dem Wehrleiter für die Ausarbeitung. Die FDP-Fraktion ist für die Variante 3 -Mobil mit den Vorbereitungen für eine stationäre Netzersatzanlage-. Vorrangig sollte die mobile Netzersatzanlage beschafft werden, dann evtl. die stationäre Netzersatzanlage nachgerüstet werden. Für die Sicherstellung der Wasserversorgung bei Stromausfall wurde sich bereits im Werksausschuss und in Zusammenarbeit mit der VG Loreley verständigt.

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Verbandsgemeindewerke bereits mit einem kleinen Aggregat ausgestattet sind.

Ratsmitglied Zimmerschied kann sich nicht vorstellen, dass bei einem Stromausfall das Feuerwehrgerätehaus als Anlaufstelle für die Bevölkerung dient. Die 70 Feuerwehrmitglieder der Einheit Miehlen und zirka 2000 Einwohner an dem Standort würden die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr massiv behindern. Die mobile Netzersatzanlage wird von der ADD gefördert und reicht für die Sicherstellung der Notstromversorgung des Feuerwehrgerätehauses aus. Sie entspricht den rheinland- pfälzischen Anforderungsrichtlinien. Die FWG-Fraktion ist für die Variante 3 mit den Vorbereitungen für eine stationäre Netzersatzanlage.

Ratsmitglied Hißnauer stellt die Frage, was bei einem flächendeckenden Stromausfall passiert? Wird dann priorisiert, wo die mobile Netzersatzanlage zuerst aufgestellt wird? Dies mache bei einem punktuellen Stromausfall Sinn. Bei einer Notsituation sollte eine feste Netzersatzanlage für das Feuerwehrgerätehaus Miehlen vorhanden sein.

Ratsmitglied Winter ergänzt, wenn der Strom ausfällt gehe die Bevölkerung nicht ins Feuerwehrgerätehaus sondern an einen Katastrophenschutzleuchtturm. Dann wird dort die mobile Netzersatzanlage gebraucht. Das mobile Gerät ist für Notsituationen in der gesamten Verbandsgemeinde angedacht. Er ist für eine stationäre Netzersatzanlage im Feuerwehrgerätehaus Miehlen.

Ratsmitglied Ohlemacher merkt an, dass die Vorhaltung einer mobilen Netzersatzanlage für einen punktuellen Stromausfall in gesamten Verbandsgemeinde sinnvoll ist.

Ratsmitglied Zöller fragt nach, warum eine stationäre Netzersatzanlage teurer ist als eine mobile Netzersatzanlage und welche Kosten für die Vorbereitung für eine stationäre Netzersatzanlage entstehen?

Bausachbearbeiter Balzer berichtet, dass die stationäre Netzersatzanlage im Außenbereich untergebracht wird. Hierfür wird eine Bodenplatte, Zaun und Überdachung und ein Anschluss an die Halle benötigt. Die Kosten für die Vorbereitung einer stationären Netzersatzanlage betragen rund 15.000,00 €.

Ratsmitglied Gasteyer schlägt vor über die verschieden Varianten abzustimmen.

Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst folgende Beschlüsse:

Der Verbandsgemeinderat Nastätten beschließt die Anschaffung einer mobilen und stationären Netzersatzanlage für das Feuerwehrgerätehaus Miehlen (Variante 4).

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen

17 Nein-Stimmen

2 Enthaltungen

Der Verbandsgemeinderat Nastätten beschließt die Anschaffung einer mobilen Netzersatzanlage mit Vorbereitung für eine stationäre Netzersatzanlage für das Feuerwehrgerätehaus Miehlen (Variante 3).

Abstimmungsergebnis:

23 Ja-Stimmen

2 Nein-Stimmen

1 Enthaltungen

Zu Punkt 7: Übernahme der Aufgabe der Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung durch die Verbandsgemeinde

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt, warum die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung als Aufgabe der Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeine aus rechtlichen Gründen übertragen werden soll. Er macht deutlich, dass die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung bei den Ortsgemeinden und der Stadt bleibt.

Ratsmitglied Gasteyer ergänzt, dass der Bund derzeit einen Förderstopp für das Programm erlassen hat. Das ganze Konzept sei aus einer Hysterie geboren, die nicht auf den ländlichen Raum passe. Wohngebäude die bereits jetzt mit einer Wärmpumpe versorgt sind, fallen alle aus dem Konzept heraus. Für die Erstellung des Konzeptes für die kommunale Wärmeplanung ist die Verbandsgemeinde die richtige Ebene.

Ratsmitglied Ullrich möchte wissen, ob alle Ortsgemeinden und die Stadt Nastätten der Aufgabenübertragung zustimmen müssen?

Der Vorsitzende bejaht die Anfrage und teilt mit, dass durch den derzeitigen Förderstopp des Bundes das Gesetz auf Eis liege.

Ratsmitglied Winterwerber verlässt den Raum.

Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Verbandsgemeinde übernimmt die Aufgabe der Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung als Selbstverwaltungsaufgabe im Sinne des § 67 Absatz 5 der Gemeindeordnung.

Abstimmungsergebnis:

25 Ja-Stimmen

- Nein-Stimmen

- Enthaltungen

Zu Punkt 8: Verschiedenes, Anfragen und Mitteilungen

Ratsmitglied Winterwerber kehrt zurück an den Beratungstisch.

Der Vorsitzende informiert über folgendes:

a)

Sachstand Planung Feuerwehrgerätehaus Nastätten.

Die Verwaltung hat von der ADD per E-Mail die Bewilligung für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn erhalten. Die erste gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss und dem Ausschuss für Bauen, Nachhaltigkeit und Umwelt für die Freigabe des Leistungsverzeichnisse Tiefbau wird am 05.02.2024 stattfinden.

b)

Die Arbeitslosenzahl beträgt 3,0 % im Dezember 2023.

c)

Am 22.02.2024 findet eine gemeinsame Besprechung der Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden zur Kommunalwahl 2024 statt. Die Einladungen wurden am 23.01.2024 per E-Mail versandt.

d)

Am 24.02.2024 findet ein Konzert der Lahnsin(n)fonie unter dem Motto „Bäume der Zuversicht“ für das blaue Ländchen statt.

e)

Ratsmitglied Holstein möchte im Zusammenhang mit dem Konzert und der Baum- Pflanz-Aktion wissen, welche Ausgleichflächen für die beiden Feuerwehrgerätehäuser Miehlen und Nastätten erforderlich sind und wo diese vorgesehen sind.

Bausachbearbeiter Balzer teilt mit, dass als Ausgleichsfläche für das Feuerwehrgerätehaus Miehlen überwiegend das Bau-Grundstück selbst dient. Für das Feuerwehrgerätehaus Nastätten wird eine weitere Fläche durch die Stadt Nastätten zur Verfügung gestellt.

Damit ist die Tagesordnung erledigt. Der Vorsitzende dankt und schließt um 21:00 Uhr die Sitzung.

gez.  —  gez.
Jens Güllering  —  Iris Beeres
Bürgermeister  —  Schriftführerin