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Blaues Ländchen aktuell - Heimat- u Bürgerzeitung VG Nastätten
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Information über die Regelung des § 68 Abs. 2 Bundeswahlordnung zur Zusammenlegung von Wahlvorständen

wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass nach den Vorgaben der Bundeswahlordnung, einzelne Wahlvorstände zur Auszählung der abgegebenen Stimmen zusammengelegt werden müssen, sofern am Wahlsonntag die Zahl von 30 Urnenwählern im jeweiligen Wahllokal nicht erreicht wird.

Aufgrund der hohen Briefwahlbeteiligung könnten die nachfolgenden Wahlvorstände von einer Zusammenlegung entsprechend betroffen sein:

Hunzel

-

Berg

Marienfels

-

Ehr

Bettendorf

-

Obertiefenbach

Ruppertshofen

-

Endlichhofen

Niederbachheim

-

Oberbachheim

Diethardt

-

Weidenbach

Strüth

-

Lipporn

Gemmerich

-

Eschbach

Himmighofen

-

Hainau

Niederwallmenach

-

Oberwallmenach

Kehlbach

-

Winterwerb

Die fett gedruckten Gemeinden sind hierbei die aufnehmenden Wahlvorstände und werden bei einer Zusammenlegung für beide Wahllokale die Wahlergebnisse auszählen.

Nastätten, den 13.02.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
N a s t ä t t e n
Jens Güllering
Bürgermeister