bzgl. der Grundsteuern, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Ab Mitte Februar werden Ihnen die Abgabenbescheide 2023 zugestellt.
Hierbei gibt es ab diesem Jahr folgendes zu beachten:
| 1. | Ab dem 01.01.2023 entfällt die Festsetzung der jährlichen Grundgebühren für Wasser und Schmutzwasser sowie das Oberflächenwasser auf den Abgabenbescheiden aufgrund der Umstellung auf die Berechnung von wiederkehrenden Beiträgen. |
| 2. | Die wiederkehrenden Beiträge für Wasser, Schmutzwasser und Niederschlagswasser werden im Laufe des Jahres mit gesondertem Bescheid festgesetzt und Ihnen bekanntgegeben. |
| 3. | Zudem weisen wir nochmal daraufhin, dass die neuen Grundsteuermessbeträge aufgrund der Grundsteuerreform erst ab dem 01.01.2025 gelten. |
Bis zum 31.12.2024 erfolgt die Festsetzung weiterhin auf der Grundlage der bisherigen Grundsteuermessbescheide.