Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises hat am 27.01.2023 die vom Gemeinderat Kasdorf am 19.01.2023 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 genehmigt, die nachstehend wie folgt bekannt gemacht und auf folgendes hingewiesen wird:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 vor Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. |
Der Gemeinderat hat am 19.01.2023 aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gegeben wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird wie folgt festgesetzt:
im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag
der Erträge auf 357.749,00 €
der Gesamtbetrag
der Aufwendungen auf 328.484,00 €
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 29.265,00 €
im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen 333.650,00 €
die ordentlichen Auszahlungen 281.900,00 €
Saldo der ordentlichen Ein-
und Auszahlungen 51.750,00 €
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 €
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 €
Saldo der außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen 0,00 €
die Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 45.000,00 €
die Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 77.000,00 €
Saldo der Ein-und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit -32.000,00 €
die Einzahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 €
die Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 19.750,00 €
Saldo der Ein-und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit -19.750,00 €
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 378.650,00 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 378.650,00 €
Veränderung des Finanzmittelbestandes
im Haushaltsjahr 0,00 €
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
|
| a) für die landwirtschaftlichen Grundstücke (Grundsteuer A) 345 v.H. |
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| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 465 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer 400 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 25,00 €
für den zweiten Hund 40,00 €
für jeden weiteren Hund 60,00 €
für gefährliche Hunde 300,00 €
§ 6
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 2.011.897 €
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 2.005.096 €
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 2.034.361 €
§ 7
Deckungsvermerke:
Die Personalaufwendungen (Kontengruppe 50) werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Mehrerträge beim Friedhof (Produktgruppe 5.5.3.0), beim Dorfgemeinschaftshaus/Bürgerhaus (Produktgruppe 5.7.3.2) sowie bei der Forstwirtschaft (Produktgruppe 5.5.5.1) erhöhen jeweils die Aufwendungsansätze in diesen Produktgruppen.
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 27.02.2023 bis 10.03.2023 während der Dienstzeit im Rathaus, Nastätten, Bahnhofstraße 1, Zimmer 206 öffentlich aus.