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Blaues Ländchen aktuell - Heimat- u Bürgerzeitung VG Nastätten
Ausgabe 8/2023
Aus den Gemeinden
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Ratssitzung, Umwelttag, Hundekot

Die nächste Ratssitzung findet am Freitag, den 03.03.2023 um 19:30 Uhr im Ratszimmer im Gemeindehaus statt. Die Tagesordnungspunkte werden fristgerecht an der Bekanntmachungstafel Hauptstraße 5 ausgehängt.

Thilo Dehe, Ortsbürgermeister

Umwelttag 2023

Der alljährliche Umwelttag findet am Samstag, den 04.03.2023 statt. Es wäre schön wenn sich viele Helfer an der Aktion beteiligen würden. Treffpunkt ist 13:00 Uhr an der Jagdhütte

Thilo Dehe, Ortsbürgermeister

Hundekot

auf öffentlichen Straßen, Wegen und privaten Grundstücken!

Es mehren sich die Beschwerden über die Verunreinigung von öffentlichen Straßen, Wegen und privaten Grundstücken durch Hundekot. Besonders gravierend sind die Verschmutzungen im Bereich entlang der Wege rund um das Sportplatzgelände. Aber auch andere Wege und Flächen in Ortsnähe weisen starke Verschmutzungen auf; Tendenz zunehmend. Dies kann und wird nicht geduldet. Die Hinterlassenschaften der Tiere sind umgehend zu beseitigen.

In diesem Zusammenhang wird auf die für den gesamten Bereich der Verbandsgemeinde Nastätten aktuell geltende Gefahrenabwehrverordnung hingewiesen. Diese dient der Regelung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Nastätten. Sie findet somit auch im Bereich unserer Ortsgemeinde Anwendung und ist daher zu beachten; auch von Haltern und Führern von Hunden, die nicht in Hunzel wohnen, aber von außerhalb kommend, ihre Tiere auf dem Gebiet der Ortsgemeinde ausführen!

Gemäß § 2 Abs. 3 dieser Gefahrenabwehrverordnung müssen Halter und Führer von Hunden sowie Pferden dafür sorgen, dass diese öffentlichen Straßen und öffentliche Anlagen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Zur unverzüglichen Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise verpflichtet.

Zuwiderhandlungen gegen vor genannte Regelungen sind Ordnungswidrigkeiten gem. § 6 Abs. 2 Nr. 2 und können nach § 6 Abs. 3 der Gefahrenabwehrverordnung durch die Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, als örtliche Ordnungsbehörde, mit einer Geldbuße geahndet werden.

Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten. Die Gefahrenabwehrverordnung ist sowohl bei der Ortsgemeinde als auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten einseh- bzw. abrufbar(www.vgnastaetten/Verwaltung/Gemeinden/Satzungen).

Thilo Dehe, Ortsbürgermeister