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Blaues Ländchen aktuell - Heimat- u Bürgerzeitung VG Nastätten
Ausgabe 8/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung des Zweckverbands Gemeinsame Feuerwehrwerkstatt für das Haushaltsjahr 2026

Die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Gemeinsame Feuerwehrwerkstatt hat in ihrer Sitzung am 08.01.2026 gem. § 7 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476), zul. geänd. d. Art. 14 des Gesetzes

v. 02.03.2017 (GVBl. S.21), i.V.m §§ 95 Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz in der Fassung v. 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zul. geänd. d. Art. 2 des Gesetzes vom 24.05.2023 (GVBl. S. 133), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Prüfung durch die Aufsichts- und Dienstleistungdirektion als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gegeben wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird wie folgt festgesetzt:

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  1.019.751 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  1.019.751 €

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag  —  0 €

im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf  —  949.400 €

die ordentlichen Auszahlungen auf  —  949.400 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen  —  0 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf  —  0 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf  —  0 €

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen  —  0 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  60.000 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  60.000 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit  —  0 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  0 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  0 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit  —  0 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf  —  1.009.400 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf  —  1.009.400 €

Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr  —  0 €

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht veranschlagt.

§ 5

Stand des Eigenkapitals zum

31.12.2024

- €

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum

31.12.2025

- €

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum

31.12.2026

- €

§ 6

Für die am Ende des Rechnungsjahres durch Erträge nicht gedeckten Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die durch andere Einzahlungen nicht gedeckten Auszahlungen aus Investitionstätigkeit wird eine Umlage von den dem Zweckverband angehörenden Mitgliedern erhoben, die sich nach folgenden Prozentsätzen verteilt:

Rhein-Lahn-Kreis  —  10,000 %

Stadt Lahnstein  —  8,866 %

Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau  —  19,275 %

Verbandsgemeinde Loreley  —  15,679 %

Verbandsgemeinde Nastätten  —  14,880 %

Verbandsgemeinde Aar-Einrich  —  16,024 %

Verbandsgemeinde Diez  —  15,276 %

Nastätten, den 29.01.2026
gez.
Jens Güllering
Verbandsvorsteher

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 23.02.2026 bis 06.03.2026

während der Dienstzeit im Rathaus, Nastätten, Bahnhofstr.1, Zimmer 207 öffentlich aus.

Nastätten, den 29.01.2026
gez.
Jens Güllering
Verbandsvorsteher