Die bis einschließlich 01. März 2023 fällig gewesene Gewerbesteuer wird hiermit öffentlich angemahnt.
Die Rückstände müssen bis spätestens 15. März 2023 bei der Verbandsgemeindekasse eingegangen sein. Ab diesem Zeitpunkt werden die noch offenstehenden Beträge kostenpflichtig gemahnt.
Damit wir Ihre Zahlung richtig zuordnen können, bitten wir um Angabe aller Steuerkonten (Kassenzeichen) auf Ihrer Überweisung.