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Blaues Ländchen aktuell - Heimat- u Bürgerzeitung VG Nastätten
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Kleinstprojekte für ein gutes Leben in der Region gesucht!

LAG Lahn-Taunus fördert über das Förderprogramm Regionalbudget Kleinstprojekte!

Über die Bundesförderung „Regionalbudget“ besteht die Möglichkeit, Kommunen, Vereinen, Organisationen oder Unternehmen eine finanzielle Unterstützung für Kleinstprojekte zu bieten.

Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee wird sein, wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung der Handlungsfelder der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt. Die LILE und weitere Informationen finden Sie unter www.leader-lahn-taunus.de.

Übersicht: Wichtige Eckdaten zum Projektaufruf:

Fördermittel - Budget:

200.000 € (unter Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Bereitstellung)

Datum des Aufrufes:

23.02.2023

Stichtag für die Einreichung von Projektsteckbriefen:

23.03.2023 (Ausschlussfrist)

Datum der Projektauswahl durch das LAG - Entscheidungsgremium:

voraussichtlich April 2023

Frist für Projektabschluss und Abrechnung:

15.09.2023

Inhalt des Aufrufes:

Kleinstprojekte im Rahmen des Regionalbudget

Welche Ausgaben können gefördert werden?

  • Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden (z.B. Dorferneuerungsplanungen)
  • Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen sowie Ortsrändern *
  • Schaffung, Erhaltung und Ausbau von Gemeinschaftseinrichtungen, Mehrfunktionshäusern sowie Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung („Co - Working Spaces“) *
  • Inwertsetzung und Gestaltung von Gebäuden einschließlich des Innenausbaus und der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen *
  • Schaffung, Inwertsetzung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Erholungsreinrichtungen *
  • Dorfmoderation zur Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
  • Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen für die ländlichen Räume zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete, welche Investitionen in nicht landwirtschaftlichen Kleinstbetrieben, in kleine Infrastrukturen, in Basisdienstleistungen, zur Umnutzung dörflicher Bausubstanz, zugunsten des ländlichen Tourismus und zur Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes von Dörfern umfassen können; und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung
  • Kleine Infrastruktureinrichtungen (dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen zur Er-schließung der touristischen Entwicklungspotenziale einschließlich dazugehöriger Architekten und Ingenieurleistungen) *
  • Kleinstunternehmen der Grundversorgung (Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, einschließlich des Erwerbs der Vermögenswerte einer Betriebsstätte) *
  • Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen (Investive und nicht investive Maßnahmen für lokale Basis-dienstleistungen zur Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung) *

*keine Ersatzinvestitionen, Sanierung oder Anschaffung gebrauchter Gegenstände

Welche Voraussetzungen gelten?

  • Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Ersatzinvestitionen, Sanierung und gebrauchte Gegenstände sind nicht förderfähig.
  • Der Mindestzuschuss liegt bei 2.000 EUR. Die Nettogesamtkosten dürfen max. 20.000 EUR betragen. Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Die Gesamtfinanzierung (Vorfinanzierung) muss gesichert sein.
  • Mit der LAG muss nach der Projektauswahl ein Vertrag geschlossen werden.
  • Der Projektträger muss der LAG bis spätestens 15. September 2023 seine gezahlten Rechnungen inklusive Verwendungsnachweis einreichen.
  • Projektträger können neben Kommunen, Stiftungen, Vereinen und Verbänden auch Privatpersonen oder Unternehmen sein.
  • Die Entscheidung über die Projektauswahl trifft die LAG Lahn-Taunus Ihr gehören Vertreter aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen an. Die Projektauswahlkriterien sind unter www.leader-Lahn-Taunus.de im Bereich „Downloads“ veröffentlicht.

Ablauf des Auswahlverfahrens:

  1. Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement. Dann Einreichung des ausgefüllten Förderanträge und weiterer erforderlicher Unterlagen durch den Projektträger bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung (Eingang bis spätestens 23.03.2023).
  2. Prüfung der Projektskizze auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit durch die Verbandsgemeindeverwaltung.
  3. Bewertung der Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktbewertung sowie eines Fördersatzes durch das LAG-Entscheidungsgremium.
  4. Bildung einer Rangfolge der eingereichten Projekte und Auswahl der Projekte gemäß dem zur Verfügung stehenden Budget.
  5. Abschluss eines Vertrags mit der LAG Lahn-Taunus.
  6. Umsetzung des Projektes und Einreichung der Belege mit Verwendungsnachweis bei der LAG bis spätestens 15.09.2023.

Welche Fördersätze gelten?

Basisförderung

Premiumförderung

private Zuwendungsempfänger

40 %

50 %

gemeinnützige Zuwendungsempfänger

50 %

60 %

öffentliche Zuwendungsempfänger

65 %

75 %

Bitte beachten Sie,

  • dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Förderanträge in die Projektauswahl einbezogen werden können.
  • dass die Gesamtfinanzierung (Vorfinanzierung) gesichert sein muss, d.h. der Projektträger tritt in Vorlage.
  • dass alle nötigen Genehmigungen (bspw. Baugenehmigung) vorliegen müssen.
  • dass das Projekt bis 15.09.2023 abgeschlossen sein muss.

Stelle für weitere Auskünfte:

LEADER - Geschäftsstelle Lahn-Taunus, c/o Verbandsgemeindeverwaltung Diez

Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez

Regionalmanagement: Tel.-Nr.: 0261 - 3043941, eMail: beatrix.ollig@sweco-gmbh.de

Stelle für die Einreichung der Förderanträge:

Ihre zuständige Verbandsgemeindeverwaltung:

Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich

Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen

Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau

Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems

Verbandsgemeindeverwaltung Diez

Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez

Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten

Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten