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Blaues Ländchen aktuell - Heimat- u Bürgerzeitung VG Nastätten
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Förderprogramm Regionalbudget

Kleinstprojekte für ein gutes Leben in der Region gesucht!

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Lahn-Taunus startet ihren dritten Projektaufruf. Öffentliche wie auch private Antragsteller haben bis zum 23. März 2023 Zeit, ihre Ideen bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.

Die Auswahl von förderwürdigen Vorhaben wird von der LAG Lahn-Taunus voraussichtlich im April 2023 vorgenommen. Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee ist, wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung der lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt. Weitere Informationen dazu und alle erforderlichen Unterlagen finden Sie unter www.leader-lahn-taunus.de.

Ablauf des Auswahlverfahrens:

1.

Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement. Dann Einreichung des ausgefüllten Förderantrags und weiterer erforderlicher Unterlagen durch den Projektträger bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung (VG) (Eingang bis spätestens 23.03.2023).

2.

Prüfung der Projektskizze auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit durch die Verbandsgemeindeverwaltung.

3.

Bewertung der Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktbewertung sowie eines Fördersatzes durch die Lokale Aktionsgruppe Lahn-Taunus.

4.

Bildung einer Rangfolge der eingereichten Projekte und Auswahl der Projekte gemäß dem zur Verfügung stehenden Budget.

5.

Abschluss eines Vertrags mit der LAG Lahn-Taunus.

6.

Umsetzung des Projektes und Einreichung der Belege bei der VG bis spätestens 15.09.2023.

Wichtige Eckdaten zum Projektaufruf:

Fördermittelbudget: 200.000 € (vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Bereitstellung)

Datum des Aufrufes: 23.02.2023

Einreichungsfrist für Projektsteckbriefe: 23.03.2023 (Ausschlussfrist)

Datum der Projektauswahl durch die LAG: voraussichtlich April 2023

Inhalt des Aufrufes: Kleinstprojekte im Rahmen des Regionalbudgets, die zur Umsetzung der LILE beitragen bis maximal 20.000 € netto. Mindestzuschuss 2.000 €.

Fördersätze: private Zuwendungsempfänger 40%, gemeinnützige Zuwendungsempfänger 50%, öffentliche Zuwendungsempfänger 65%

Stelle für weitere Auskünfte:

LEADER-Geschäftsstelle Lahn-Taunus, c/o Verbandsgemeindeverwaltung Diez

Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez

Regionalmanagement: Telefon: 0261 / 3043941- E-Mail: beatrix.ollig@sweco-gmbh.de

Stelle für die Einreichung der Förderanträge: Ihre zuständige Verbandsgemeindeverwaltung

Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich

Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen

Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau

Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems

Verbandsgemeindeverwaltung Diez

Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez

Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten

Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten