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Blaues Ländchen aktuell - Heimat- u Bürgerzeitung VG Nastätten
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung des Zweckverbands Gemeinsame Feuerwehrwerkstatt für das Haushaltsjahr 2025

Die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Gemeinsame Feuerwehrwerkstatt hat in ihrer Sitzung 21.01.2025 gem. § 7 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476), zul. geänd. d. Art. 14 des Gesetzes v. 02.03.2017 (GVBl. S.21), i.V.m §§ 95 Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz in der Fassung v. 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zul. geänd. d. Art. 2 des Gesetzes vom 24.05.2023 (GVBl. S. 133), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Prüfung durch die Aufsichts- und Dienstleistungdirektion als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gegeben wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird wie folgt festgesetzt:

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  915.263 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  915.263

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag  —  0 €

im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf  —  847.500 €

die ordentlichen Auszahlungen auf  — 847.500

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen  —  0 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf  —  0 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf  —  0

Saldo der außerordentlichen

Ein- und Auszahlungen  —  0 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  130.000 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  130.000

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit  —  0 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  0 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  0

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit  —  0 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf  —  977.500 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf  —  977.500

Veränderung des Finanzmittelbestandes

im Haushaltsjahr  —  0 €

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht veranschlagt.

§ 5

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023  —  - €

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024  —  - €

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025  —  - €

§ 6

Für die am Ende des Rechnungsjahres durch Erträge nicht gedeckten Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die durch andere Einzahlungen nicht gedeckten Auszahlungen aus Investitionstätigkeit wird eine Umlage von den dem Zweckverband angehörenden Mitgliedern erhoben, die sich nach folgenden Prozentsätzen verteilt:

Rhein-Lahn-Kreis  —  10,000 %

Stadt Lahnstein  —  8,866 %

Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau  —  19,275 %

Verbandsgemeinde Loreley  —  15,679 %

Verbandsgemeinde Nastätten  —  14,880 %

Verbandsgemeinde Aar-Einrich  —  16,024 %

Verbandsgemeinde Diez  —  15,276 %

Nastätten, den 27.02.2025
gez. Jens Güllering,
Verbandsvorsteher

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 03.03.2025 bis 14.03.2025 während der Dienstzeit im Rathaus, Nastätten, Bahnhofstr.1, Zimmer 206 öffentlich aus.

Nastätten, den 27.02.2025
gez.
Jens Güllering,
Verbandsvorsteher