über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Nastätten am Dienstag, dem 28.01.2025
| Sitzungsort: | Dorfgemeinschaftshaus in Niederbachheim, Lindenstraße 2, 56357 Niederbachheim |
| Beginn: | 19:00 Uhr |
| Ende: | 21:15 Uhr |
Unter Vorsitz von Bürgermeister Güllering sind anwesend:
a) Beigeordnete
Ernst-Georg Peiter
b) Ratsmitglieder Verbandsgemeinderat Nastätten
Cedric Crecelius, Uwe Holstein, Martin Gasteyer, Klaus Brand, André Stötzer, Kai Brand, Nadine Bärz, Heiko Koch, Heiko Singhof, Grit Palme, Ralf Zimmerschied, Heiko Zöller, Roger Groß, Holger Breithaupt, Mario Winterwerber, Pierre von der Heidt, Rainer Hennemann, Julia Minor, Nadja Weber, Marco Ludwig, Ralf Holl, Heike Winter, Jörg Winter, Gerd Grabitzke, Wolfgang Bärz, Udo Wollschläger, Tanja Mifka, Susanne Schmitter
c) von der Verwaltung
Iris Beeres, Angela Michel, Patrick Friedrich, Bianca Heuser, Johanna Liebl
d) Sonstige Teilnehmer
Alexander Schäfer
e) Gäste/Zuhörer
Heidrich, Thorsten; Palm, Volker; Gilles, Eric, Link, Frank; Matern, Christoph Bernd; Birkenstock, Ulrich
f) es fehlen folgende Beigeordnete/Ratsmitglieder
Lothar Bindczeck, Marc Schieche, Bianca Heuser, Andreas Klotz, Heike Ullrich, Thomas Scholl
Tagesordnung - öffentlicher Teil
| 1. | Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Feststellung der Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
| 3. | Einwohnerfragestunde |
| 4. | Bericht über Ausschusssitzungen |
| 5. | Nachwahl zum Ausschuss für Umwelt, Bauen und Nachhaltigkeit der Verbandsgemeinde (34/2025/027) |
| 6. | Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF) für die Feuerwehreinheit Niederwallmenach (34/2025/007) |
| 7. | Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF) für die Feuerwehreinheit Oelsberg (34/2025/008) |
| 8. | Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF) für die Feuerwehreinheit Himmighofen (34/2025/009) |
| 9. | Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges (MTF) für die Feuerwehreinheit Gemmerich (34/2025/010) |
| 10. | Vergabe der Bauleistungen für die Nutzerspezifische Anlage im Neubau des Gerätehauses in Nastätten (34/2025/025) |
| 11. | Zwischenstandsmitteilung zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Nastätten (34/2025/026) |
| 12. | 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Nastätten - Planaufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (34/2024/120) |
| 13. | Beratung und Beschlussfassung über die Entgelte 2025 in den Betriebszweigen Wasser und Abwasser (34/2025/003) |
| 14. | Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Entgeltsatzungen Wasser und Abwasser ab 01.01.2025 (34/2025/004-1) |
| 15. | Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2025 (34/2025/005) |
| 16. | Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2025 |
| 17. | Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Hauptsatzung (34/2025/013) |
| 18. | Vorschlag eines stellvertretenden Schiedsmanns für den Schiedsamtsbezirk VG Nastätten (34/2025/012) |
| 19. | Verschiedenes, Anfragen und Mitteilungen |
Zu Punkt 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass mit Schreiben vom 23.01.2025 unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsgemäß zu dieser Sitzung eingeladen wurde und Beschlussfähigkeit gegeben ist. Der Vorsitzende dankt der Ortsgemeinde Niederbachheim für die Gastfreundschaft. Es schließen sich kurze Begrüßungsworte des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Niederbachheim, Herr Volker Palm an.
Zu Punkt 2: Feststellung der Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung vom 05.12.2024 gibt es keine Einwände. Der Verbandsgemeinderat stimmt der Niederschrift zu.
Zu Punkt 3: Einwohnerfragestunde
Hierzu erfolgen keine Wortmeldungen.
Zu Punkt 4: Bericht über Ausschusssitzungen
Der Vorsitzende berichtete über die vergangenen Ausschusssitzungen: In der Sitzung des Werkausschusses wurden die Themen der heutigen Sitzung über die Entgeltanpassungen in den Betriebszweigen Wasser und Abwasser, der Änderung der Entgeltsatzungen Wasser und Abwasser und der Beratung über den Wirtschaftsplan 2025 vorberaten. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurden die Themen der heutigen Sitzung vorbraten. Als Personalentscheidung stimmte man im Ausschuss abschließend der Einstellung der Försterin Pauline Schilling für das Forstrevier Himmighofen zu.
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen und Nachhaltigkeit der Verbandsgemeinde wurden die heutigen Themen vorberaten. Folgende Tagesordnungspunkte für die Baumaßnahmen Feuerwehrgerätehaus Nastätten und Feuerwehrgerätehaus Miehlen wurden beschlossen:
| - | Freigabe des Leistungsverzeichnisses für die Erdarbeiten für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Miehlen |
| - | Freigabe des Leistungsverzeichnisses für die Blitzschutzanlage für den Neubau des Gerätehauses in Miehlen |
| - | Freigabe des Leistungsverzeichnisses für die Innenputzarbeiten für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Nastätten |
| - | Freigabe des Leistungsverzeichnisses für die Schlosserarbeiten für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Nastätten |
| - | Freigabe des Leistungsverzeichnisses für die Estricharbeiten für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Nastätten |
| - | Freigabe des Leistungsverzeichnisses für die Netzersatzanlage für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Nastätten |
| - | Freigabe des Leistungsverzeichnisses für die Funktechnik für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Nastätten |
| - | Freigabe des Leistungsverzeichnisses für die Werkstattausstattung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Nastätten |
| - | Freigabe des Leistungsverzeichnisses für die Schreinerarbeiten für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Nastätten |
Zu Punkt 5: Nachwahl zum Ausschuss für Umwelt, Bauen und Nachhaltigkeit der Verbandsgemeinde
Nachdem Herr Silas Villmann als Mitglied des Ausschusses für Umwelt, Bauen und Nachhaltigkeit sein Mandat niedergelegt hat, ist eine Nachwahl durch den Verbandsgemeinderat vorzunehmen. Vorschlagsberechtigt für die Benennung des Mitglieds ist die SPD Fraktion. Für den Ausschuss wurde seitens der SPD-Fraktion als Mitglied Dános Ruben Ulbrich und als Stellvertreter Marco Ludwig (unverändert) vorgeschlagen
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst folgenden Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt in offener Abstimmung durch Handzeichen dem Vorschlag zur Ausschussbesetzung wie vorgeschlagen zu. Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht.
| Abstimmungsergebnis: | 28 Ja-Stimmen |
| - Nein-Stimmen |
| - Enthaltungen |
Zu Punkt 6: Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF) für die Feuerwehreinheit Niederwallmenach
Der Vorsitzende informiert die Gremienmitglieder über die geänderte Vorgehensweise bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen. Bisher erfolgte aufgrund des erstellten Leistungsverzeichnisses die öffentliche Ausschreibung und dann die Vergabe durch das Gremium. Nun erfolgt die Freigabe des Leistungsverzeichnisses durch das Gremium mit einem geschätzten Angebotspreis. Danach erfolgt die Ausschreibung und die Vergabe aufgrund des Beschlusses über die Freigabe des Leistungsverzeichnisses. Sollte die Angebotssumme die geschätzten Kosten um 15 % des Nettopreises übersteigen, muss die Vergabe erneut im Verbandsgemeinderat beraten und beschlossen werden. Zur Beschaffung des Tragkraftspritzenfahrzeuges erfolgen keine Wortmeldungen.
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Anschaffung eines TSF für die Feuerwehreinheit Niederwallmenach auf Grundlage des vorgelegten LVs durchzuführen. Das zu erwartende Gesamtvolumen für die Beschaffung beläuft sich auf ca. 90.000 € netto. Sofern das Submissionsergebnis 15% über dem zu erwartenden Gesamtvolumen liegt, wird erneut über die Vergabe beraten.
Zu Punkt 7: Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF) für die Feuerwehreinheit Oelsberg
Der Vorsitzende berichtet, dass sich bei der geplanten Beschaffung der
Tragkraftspritzenfahrzeuge (TSF) für die Feuerwehreinheit Oelsberg und
Himmighofen um eine Beschaffung außerhalb der vorgegeben DIN handelt, da die Fahrzeuge nicht mit Atemschutz ausgestattet werden sollen. Diese Vorgehensweise wurde im Beschaffungskonzept berücksichtigt, das mit dem Arbeitskreis Feuerwehr abgesprochen und in der Sitzung des Verbandsgemeinderates Nastätten am 26.09.2024 beschlossen wurde. Wehrleiter Schäfer hatte Kontakt mit dem Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz. Diese sprechen keine Empfehlung für eine Fahrzeugbeschaffung außerhalb der DIN aus. Der Vorsitzende teilt mit, dass die ADD zur Stellungnahme einer Beschaffung außerhalb der DIN für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erneut Anfang Januar angeschrieben wurde. Die Rückantwort steht noch aus. Ferner wurde der Gemeinde- und Städtebund (GStB) zur Thematik befragt. Der GStB empfiehlt keine Beschaffung entgegen der DIN. Ebenfalls wurde die Kommalaufsicht zur haushaltsrechtlichen Stellungnahme zur Beschaffung ohne Förderung angeschrieben. Der Vorsitzende möchte kein Risiko bei der Beschaffung außerhalb der DIN eingehen. Für ihn liegt hier der Straftatbestand der Untreue vor. Er schlägt vor, heute Abend keinen Beschluss zu fassen und den Tagesordnungspunkt zu vertagen, bis von der ADD eine Rückmeldung erfolgt. Sollte die ADD eine Ablehnung zur Ausnahmegenehmigung aussprechen ist die Thematik erneut im Arbeitskreis Feuerwehr zu beraten, da er gerne die Meinung und Betrachtungsweise der Feuerwehr bei der Beschaffung berücksichtigen möchte. Ratsmitglied Jörg Winter fragt welche Risiken es gibt? Der Vorsitzende zählt als erstes auf, das Organisationsverschulden. Beim Kauf eines Tragkraftspritzenfahrzeugs ist für die Öffentlichkeit davon auszugehen, dass das Fahrzeug mit Atemschutz ausgestattet ist. Die Verbandsgemeinde Nastätten würde ein TSF beschaffen - ohne Atemschutz, somit hätte das Fahrzeug einen anderen Inhalt als auf der Verpackung steht. Als zweiten Punkt zählt er den Verzicht auf die Förderung auf. Hierdurch entstehen der Verbandsgemeinde finanzielle Nachteile für den Haushalt. Ratsmitglied Zöller möchte wissen, ob sich an der Vorgehensweise gegenüber dem Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 26.09.2024 etwas geändert hat? Der Vorsitzende erklärt, dass es keine Änderung gibt und dass immer auf die Risiken bei den Sitzungen der Gremien hingewiesen wurde. Es geht hier um die Deutlichkeit, mit der jede beteiligte Stelle von der Beschaffung außerhalb der DIN warnt. Ratsmitglied Klaus Brand ergänzt, dass es doch Änderungen gegenüber den ersten Aussagen zur Beschaffung gegen die Norm gibt. Jeder rechnet beim Einsatz mit einem Tragkraftspritzenfahrzeug, das dies mit Atemschutz ausgestattet ist, der jedoch nicht vorhanden ist. Die Stellungnahmen der ADD ist abzuwarten. Auch die haushälterische Lage ist zu berücksichtigen, bevor eine Lösung herbeigeführt wir. So wie es beabsichtigt war, ist eine Beschaffung nicht möglich. Er ist dafür den Tagesordnungspunkt zu vertagen, bis die rechtliche Seite abgeklärt ist. Es besteht kein Zeitdruck. Die Fahrzeuge der Einheiten sind zwar alt aber noch funktionstüchtig. Ratsmitglied Wollschläger fragt, ob ein mögliches Organisationsverschulden vorliegt, wenn das Tragkraftspritzenfahrzeug mit Atemschutzausstattung bei einem Einsatz ausrückt, jedoch nicht oder nicht ausreichend mit Atemschutzgeräteträger besetzt ist. Vorsitzender Güllering erklärt, dass hier die Ausbildung der vielen Atemschutzgeräteträger eine finanzielle und logistische Herausforderung für die Feuerwehr ist. Ratsmitglied Zimmerschied ist für eine rechtskonforme Beschaffung. Eine Fahrzeugbeschaffung ohne Atemschutzausstattung ist zwar wirtschaftlicher, kann aber derzeit so nicht beschieden werden. Die Förderungen des Landes sind durch die Umstellung der Förderrichtlinien ohnehin gestoppt, sodass eine Wartezeit in Kauf zu nehmen ist. Er empfiehlt die Entscheidung der ADD abzuwarten. Ratsmitglied Breithaupt führt an, dass laut Beschaffungskonzept in den nächsten Jahren noch weitere Feuerwehrfahrzeugbeschaffungen außerhalb der DIN geplant sind. Hier sollte man die Entscheidung der ADD als Grundsatzentscheidung einfließen lassen. Ratsmitglied Ludwig hat den Punkt der Untreue in seiner Entscheidung umgetrieben. Wenn das Land eine DIN für die Fahrzeuge hat, geht man davon aus, dass das Fahrzeug auch so besetzt ist. Warum soll der Tagesordnungspunkt vertagt werden. Was soll bei einer neuen Beratung für eine Entscheidung herauskommen. Er schlägt vor, einen Vorratsbeschluss für eine Beschaffung nach DIN zu fassen. Der Vorsitzende merkt an, sollte von der ADD die Ausnahmegenehmigung kommen, dann wäre es schön, wenn der Beschluss vorliegt und die Bestellung könnte auf den Weg gebracht werden. Hierzu sollte die Beschlussvorlage um die Ergänzung mit dem Vorbehalt der Genehmigung erweitert werden. Sollte keine Ausnahmegenehmigung von der ADD erteilt werden, soll die Entscheidung im Arbeitskreis der Feuerwehr neu beraten werden. Ratsmitglied Singhof ergänzt, vielleicht sollte man noch einmal auf die Empfehlung der ADD mit einer Gefährdungsbeurteilung eingehen. Wehrleiter Schäfer rät von einer Beschaffung außerhalb der DIN ab. In Rheinland- Pfalz gibt es dies nicht. Er berichtet von einem Fall bei einer Einheit im Westerwald, die ein Feuerwehrfahrzeug ohne Fördermittel beschafft hat. Hier wurde im Nachgang von der Aufsichtsbehörde die Verwaltung und der Wehrleiter einer Prüfung unterzogen. Ratsmitglied Holl verweist auf die bestehenden Förderrichtlinien, die zurzeit ruhen. Ratsmitglied Crecelius regt an, die Entscheidung der ADD abzuwarten. Er fragt, ob es nur die Entscheidung einer Beschaffung eines TSF mit oder ohne Förderung gibt, oder ob es sonst noch andere Möglichkeiten gibt?
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst folgenden Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Anschaffung eines TSF für die Feuerwehreinheit Oelsberg auf Grundlage des vorgelegten LV´s durchzuführen, sofern eine Ausnahmegenehmigung für die Beschaffung außerhalb der DIN von der ADD erteilt wird. Das zu erwartende Gesamtvolumen für die Beschaffung beläuft sich auf ca. 90.000 € netto. Sofern das Submissionsergebnis 15% über dem zu erwartenden Gesamtvolumen liegt, wird erneut über die Vergabe beraten.
| Abstimmungsergebnis: | 25 Ja-Stimmen |
| 4 Nein-Stimmen |
| - Enthaltungen |
Zu Punkt 8: Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF) für die Feuerwehreinheit Himmighofen
Der Sachverhalt ist identisch mit Tagesordnungspunkt 7.
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst folgenden Beschluss: Der Verbandsgemeinderat beschließt die Anschaffung eines TSF für die Feuerwehreinheit Himmighofen auf Grundlage des vorgelegten LV´s durchzuführen, sofern eine Ausnahmegenehmigung für die Beschaffung außerhalb der DIN von der ADD erteilt wird. Das zu erwartende Gesamtvolumen für die Beschaffung beläuft sich auf ca. 90.000 € netto. Sofern das Submissionsergebnis 15% über dem zu erwartenden Gesamtvolumen liegt, wird erneut über die Vergabe beraten.
| Abstimmungsergebnis: | 25 Ja-Stimmen |
| 4 Nein-Stimmen |
| - Enthaltungen |
Zu Punkt 9: Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges (MTF) für die Feuerwehreinheit Gemmerich
Der Vorsitzender trägt den Sachverhalt vor. Ratsmitglied Zöller interessiert, warum das MTF Gemmerich eine Allradausstattung erhalten soll und das MTF für Miehlen nicht? Abteilungsleiter Friedrich erklärt, dass die Anforderungen mit den Einheiten abgesprochen sind und die Einheit Miehlen eine Allradausstattung für nicht erforderlich erhält. Die drei MTFs für die Einheit Gemmerich, Miehlen und Welterod haben ansonsten die gleiche Ausstattung.
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Anschaffung eines MTF für die Feuerwehreinheit Gemmerich auf Grundlage des vorgelegten LVs durchzuführen. Das zu erwartende Gesamtvolumen für die Beschaffung beläuft sich auf ca. 77.500 € netto. Sofern das Submissionsergebnis 15% über dem zu erwartenden Gesamtvolumen liegt, wird erneut über die Vergabe beraten.
Zu Punkt 10: Vergabe der Bauleistungen für die Nutzerspezifische Anlage im Neubau des Gerätehauses in Nastätten
Der Vorsitzende berichtet, dass bei der Freigabe des Leistungsverzeichnisses der nutzerspezifischen Anlage (Druckluft) für das Feuerwehrgerätehaus in Nastätten das Leistungsverzeichnis mit 18.186,21 € brutto bepreist war. Bei der Submission wurden wesentlich höhere Angebote abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot liegt mehr als 10 % über dem Gesamtvolumen des Leistungsverzeichnisses, somit ist ein Beschluss durch den Verbandsgemeinderat erforderlich. Ein Wartungsvertrag wurde nicht mit abgeschlossen, da der Wartungsaufwand für eine Druckluftanlage sehr gering sei. Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der Verbandsgemeinderat beschließt die Vergabe an die Firma Ludwig zu einem Preis von 27.905,79 € Brutto.
Zu Punkt 11: Zwischenstandsmitteilung zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Nastätten
Der Vorsitzende begrüßt den Projektsteurer Herr Thorsten Heidrich von der bp-mt-t Bauprojekt Management & Training GmbH und übergibt die Wortführung. Die Präsentation ist als Anlage der Niederschrift beigefügt. Herr Heidrich gibt einen kurzen Überblick zum Baustellensachstand, dem Zeitplan, Stand der Ausschreibungen und dem Kostensachstand. Derzeit profitiert das Projekt von einem zusätzlichen freien Budget durch Einsparungen bei den Erdarbeiten und Rohbauarbeiten von 704.684,08 €. Ratsmitglied Wolfgang Bärz merkt an, dass vereinbart wurde dem Gremium die Anbieter der Gewerke, die keine Zuschläge bekommen haben, mitzuteilen. Dies sei noch nicht erfolgt. Ferner fordert er einen Schlussrechnungsnachweis. Ratsmitglied Heike Winter möchte die Gründe für die zeitlichen Verzögerungen wissen. Herr Heidrich führt an, dass krankheitsbedingte Ausfälle, verspätete Materiallieferungen oder lange Trockenzeiten (Bodenplatte) zu den Verzögerungen führten. Ratsmitglied Grabitzke wünscht eine Einzelgewerkaufstellung und informiert die Anwesenden darüber, dass am heutigen Tag die Bodenplatte gegossen wurde. Ratsmitglied Kai Brand ist erfreut, dass es bei dem Projekt Einsparungen gibt. Meisten fallen die finanziellen Prognosen bei Großprojekten negativ aus. Projektsteurer Heidrich teilt mit, dass mit Einsparungen bei dem Projekt Feuerwehrgerätehaus Miehlen voraussichtlich nicht zu rechnen ist, da die Einsparungen aus den Erd- und Rohbauarbeiten von diesem Projekt in die Kostenkalkulation eingerechnet wurden. Der Vorsitzende dankt dem Projektsteuer für die Ausführungen.
Zu Punkt 12: 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Nastätten
- Planaufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Vorsitzende erläutert die Vorlage.
Ratsmitglied Grabitzke fragt nach, ob der Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederbachheim den Planaufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Feuerwehrgerätehaus Bachheimer Grund“ schon gefasst hat? Der Vorsitzende bejahte die Anfrage mit der Beschlussfassung vom 07.01.2025.
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Planaufstellungsbeschluss zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Nastätten wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen und betrifft ein Teilgebiet in der Ortsgemeinde Niederbachheim im Zusammenhang des Parallelverfahrens zum Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus Bachheimer Grund“ der Ortsgemeinde Niederbachheim.
Zu Punkt 13: Beratung und Beschlussfassung über die Entgelte 2025 in den Betriebszweigen Wasser und Abwasser
Der Vorsitzende teilt mit, dass schon lange im Werksausschuss über das Entgeltsystem gesprochen wurde und heute über eine Erhöhung der Entgelte im neuen System abgestimmt werden soll. In der Werksausschusssitzung im September 2024 hat die Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft Dornbach, bei der Vorstellung des Jahresabschlusses der Verbandsgemeindewerke darauf hingewiesen, dass die Entgelte anpasst werden müssen. Zum einem, wegen der Eigenkapitalquote – besonders im Betriebszweig Wasser – und zum anderen wegen den vorhandenen und auch in den Folgejahren drohenden Verlusten. Diese können auf Dauer nicht bleiben. Es gibt zwei Stellgrößen an denen gedreht werden kann. Die Ausgaben- und die Einnahmenseite (Minderverbrauch beim Wasserverkauf). Bei den Ausgaben sind wir stark gebunden, da ohnehin nur das gemacht werden kann, was für die Aufgabenwahrnehmung nötig ist. Hier schlagen insbesondere die Personalkosten und Energiekosten zu Buche. Verschiebungen im investiven Bereich sind möglich. Aber Verschiebungen führen in der Regel nur dazu, dass das Problem – hier die Finanzierung – verschoben wird. Also keine ernsthafte Alternative. Somit bleibt die Einnahmenseite übrig. Im Werksausschuss im Oktober hatten wir zugesagt, Vorschläge vorzulegen. In der Sitzung des Werkausschusses am 28.10.2024 wurden verschiedene Vorschläge unterbreitet. Dabei war der Wunsch, möglichst wenig am wiederkehrenden Beitrag zu verändern. Das geht beim Wasser und Schmutzwasser über die Anpassung der prozentualen Verteilung zwischen Benutzungsgebühr und wiederkehrender Beitrag. Hier werden wir die prozentualen Verteilungen so anpassen, dass der wiederkehrende Beitrag in diesen beiden Bereichen unverändert bleibt ist und nur die Benutzungsgebühr (also die verbrauchsabhängige Komponente) erhöht wird. Das könnte natürlich dazu führen, dass die Nutzer mehr sparen und dadurch der Verkauf zurückgeht. Beim Niederschlagswasser gibt es diese Möglichkeit nicht, da alleinige Entgeltkomponente der wiederkehrende Beitrag ist. Eine Anpassung hier bedeutet zwangsläufig eine Auswirkung auf den wiederkehrenden Beitrag. Ebenfalls muss eine Entgeltanpassung auch die laufende Kostenbeteiligung der Straßenoberflächenentwässerung der Gemeindestraßen berücksichtigen. In der letzten Verbandsgemeinderatssitzung wurde darauf hingewiesen, dass die Beratung und Beschlussfassung der Entgeltanpassung erst im Januar durchgeführt werden kann, da auf Grund des öffentlichen Rechts eine rechtlich belastbare Kalkulation durch einen Wirtschaftsprüfer benötigt wird. Dies ist zwischenzeitlich erfolgt. Herr Langenberg von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach hat in der Sitzung des Werkausschusses am 14.01.2025 seine Kalkulationen präsentiert und mit dem Gremium sehr ausführlich über die Entgelte gesprochen. Im Ergebnis hat der Werkausschuss bei einer Neinstimme mehrheitlich empfohlen, die Entgelte für das Jahr 2025 wie in der Vorlage dargestellt festzusetzen. Dabei werden sowohl beim Wasser als auch beim Abwasser in der Planung weder einen Fehlbetrag noch einen Liquiditätsverlust erreicht, was kaufmännisch gesehen absolut richtig ist. Neben der Option, einen geringen Jahresverlust hinzunehmen – ohne Liquiditätsverlust – war eine weitere Option den wiederkehrenden Beitrag ebenfalls anzupassen. Dies hat sich schon frühzeitig im Werkausschuss als nicht gewünschte Variante herauskristallisiert. Daraus folgt, dass an der Regelung über die Verteilung des Entgeltbedarfs zwischen Benutzungsgebühren und wiederkehrendem Beitrag Anpassungen erforderlich sind. Die Regelung der Verteilung des Entgeltbedarfs auf Benutzungsgebühren und wiederkehrendem Beitrag erfolgt aktuell noch in der Entgeltsatzung der VGW und wird im Tagesordnungspunkt 14 angepasst. Ab dem Jahr 2026 soll aus Gründen der Praktikabilität die Prozentsätze ausschließlich in der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Nastätten festgesetzt werden. Für 2025 ist dies wegen der Frist für Auslegung der Haushaltssatzung bei einem Nachtrag nicht möglich. Deshalb werden unter Tagesordnungspunkt 14 die Verteilung (Prozentverhältnis) in Entgeltsatzung geregelt und im Rahmen der Haushalts-Satzung für 2026 das Ganze nach dort übernommen. Ratsmitglied Winter erklärt, dass im letzten Jahr sehr intensiv das Thema Entgeltanpassung diskutiert wurde. Die Investitionen in dem Betriebszweig Wasser z.B. Bau der Hochbehälter und im Betriebszweig Abwasser, Erweiterung und Optimierung der Kläranlagen kosten sehr viel Geld. Die Fraktion stimmt dem Vorschlag aus dem Werkausschuss zu. Ratsmitglied Kai Brand führt an, dass der Wirtschaftsprüfer der Firma Dornbach, Herr Langenberg erklärt hat, dass nur ein Drehen an der Preisschraube zukunftsträchtig ist. Bisher ist dies die höchste Erhöhung die je beschlossen wurde. Warum ist dies so? Betrachtet man die Ergebnisse, so ist schnell festzustellen, dass der Mehraufwand im Wasser und Abwasserbereich sehr kostenintensiv ist. Dies hängt größtenteils mit den gestiegenen Energie- und Personalkosten zusammen. Die Erhöhung ist notwendig um die regelmäßigen Aufwendungen auch für die Netzunterhaltung zu erfüllen. An Investitionen stehen der Bau von zwei Hochbehältern an, die Erweiterung der Kläranlagen Niederwallmenach und die Erschließung von Baugebieten. Die Fraktion stimmt dem Vorschlag zu. Er dankt Frau Bianca Heuser und dem gesamten Team von den Verbandsgemeindewerken für die Vorbereitungen. Ratsmitglied Zimmerschied ergänzt, dass die Verbandsgemeinde Nastätten eine Flächen-Verbandsgemeinde ist und nicht vergleichbar ist mit Städten mit einer hohen Einwohnerdichte. Zur Unterhaltung ist eine hohe Netzinfrastruktur erforderlich. Es sollte eine Kostendeckung erlangt und gleichzeitig die Bürger mit Wasser versorg und das Abwasser entsorgt werden. Sollte der Empfehlung des Werkausschusses nicht entsprochen werden, dann ist die Finanzierung der Maßnahmen aus dem Kernhaushalt erforderlich. Ratsmitglied Wollschläger teilt mit, dass die FDP-Fraktion den Beschluss mitträgt. Er sieht die Erhöhung aus unternehmerischer Sicht und ist froh, dass der wiederkehrende Beitrag für Wasser und Schmutzwasser nicht steigt. Für Unternehmen mit großen Fläche sind die Kosten fürs Niederschlagswasser eine Herausforderung. Ratsmitglied Ludwig stimmt dem Beschluss nicht zu. Erst musste das Entgeltsystem umgestellt werden, dann gab es Erhöhungen. Jetzt wird wieder an den Entgelten gedreht. Es wurde die Wasserampel eingeführt, die auf gelb stand. Dann wird gesagt es muss Wasser verkauft werden – füllt die Pools. Für ihn ist das persönlich nicht tragbar. Ratsmitglied Kai Brand erklärt, dass die Mehraufwendungen im Wasserbereich und im Abwasserbereich entstanden sind. Nach dem alten Berechnungssystem käme die Mehrwertsteuer noch oben drauf. Ratsmitglied Schmitter merkt an, dass die Verbraucher die hohen Kosten spüren werden und sie dazu bringen wird, kein Wasser zu verschwenden. Der Vorsitzend fasst zusammen, dass es eine Preissteigerung in der Form noch nicht gab. Ein Vergleich mit dem Altsystem sollte nicht unternommen werden, da die beiden Systeme nicht vergleichbar sind. Alle Diskussionspunkte zur Entgeltanpassung wurden beantwortet und er schlägt vor, die Entgelte wie vom Werksausschuss empfohlen, zu beschließen.
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst folgenden Beschluss:
Die Entgelte werden, wie folgt, angepasst:
Benutzungsgebühr Wasser 3,21 €/m³
Benutzungsgebühr Schmutzwasser 2,69 €/m³
Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser 0,45 €/m²
Laufende Kostenbeteiligung Straßenoberflächenentwässerung
Gemeindestraßen 0,78 €/m²
| Abstimmungsergebnis: | 28 Ja-Stimmen |
| 1 Nein-Stimmen |
| Enthaltungen |
Zu Punkt 14: Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Entgeltsatzungen Wasser und Abwasser ab 01.01.2025
Der Vorsitzende verweist zu dem Punkt Entgeltsatzungen auf Tagesordnungspunkt 13.
Es folgen keine Wortmeldungen.
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst folgenden Beschluss:
Der Änderung der Entgeltsatzungen Wasser und Abwasser ab dem 01.01.2025 wird in der vorgeschlagenen Form zugestimmt.
| Abstimmungsergebnis: | 28 Ja-Stimmen |
| - Nein-Stimmen |
| 1 Enthaltungen |
Zu Punkt 15: Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2025
Der Vorsitzende geht bei der Thematik Wirtschaftsplan 2025 kurz auf die bevorstehenden Investitionen im Wasser- und Abwasserbereich ein. Der Wirtschaftsplan wurde mit den Einnahmen, die sich aufgrund der Entgeltanpassung ergeben, durch die Verwaltung abschließend erstellt. Es folgen keine Wortmeldungen.
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Auf Grundlage der zuvor gefassten Beschlüsse, wird der Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 beschlossen.
Zu Punkt 16: Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2025
Der Vorsitzende erklärt, dass die Kreditverpflichtungen aus dem vorhin beschlossenen Wirtschaftsplan 2025 in den Haushaltsplan- und Satzung der Verbandsgemeinende Nastätten für das Haushaltsjahr 2025 einfließen und dieser somit jetzt erneut beschlossen werden muss. Es erfolgen keine Wortmeldungen.
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2025 der Verbandsgemeinde Nastätten werden in der vorgelegten Form beschlossen.
Zu Punkt 17: Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Hauptsatzung
Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt entsprechend der Beschlussvorlage vor. Es erfolgen keine Wortmeldung
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Änderung der Hauptsatzung zu.
Zu Punkt 18: Vorschlag eines stellvertretenden Schiedsmanns für den Schiedsamtsbezirk VG Nastätten
Der Vorsitzende berichte, dass Herr Frank Link aus Miehlen vom Verbandsgemeinderat als stellvertretenden Schiedsmann dem Amtsgericht Lahnstein vorgeschlagen werden soll. Herr Link stellte sich dem Gremium mit seiner Vita vor.
Der Vorsitzende dankt Herrn Link für die Vorstellung.
Der Verbandsgemeinderat Nastätten fasst durch offene Abstimmung und per Handzeichen folgenden Beschluss. Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht. Der Verbandsgemeinderat der VG Nastätten schlägt dem Amtsgericht Lahnstein vor, Herrn Frank Link, 56357 Miehlen als stellvertretenden Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Nastätten zu ernennen.
| Abstimmungsergebnis: | 28 Ja-Stimmen |
| - Nein-Stimmen |
| - Enthaltungen |
Zu Punkt 19: Verschiedenes, Anfragen und Mitteilungen
Der Vorsitzende informiert die Anwesenden über folgende Themen:
a) Es ist Infoveranstaltung für die Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden am 05.03.2025 zur Neustrukturierung der Tourismusorganisation für die Verbandsgemeinden Bad Ems-Nassau, Diez, Aar–Einrich und Nastätten geplant.
b) Über das Förderprogramm Regional, Zukunft Nachhaltigkeit erhält die
Verbandsgemeinde eine Fördersumme über 2,6 Mio. Vorschlag wäre, dass die Summe zur Hälfte für Maßnahmen der Ortsgemeinden und zur Hälfte für Maßnahmen der Verbandsgemeinde Nastätten genutzt werden soll. Der Maßnahmenkatalog mit dem Förderinhalt wird demnächst den Ortsgemeinden zugesandt. Der Förderantrag kann vom 01.03.2025 – 30.08.2025 gestellt werden.
Wegen dem geringen Zeitfenster ist von Baumaßnahmen abzuraten, da die Vorlaufzeiten für eine Genehmigung sehr lange sind. In der nächsten
Verbandsgemeinderatssitzung soll der Beschluss über die genauen Details gefasst werden.
c) Die Arbeitslosenzahlen im Dezember 2024 beträgt 3,1 %
d) Bundestagswahl 23.02.2023 –Briefwahl-
Der Briefwahlzeitraum für die Bundestagswahl ist verkürzt. Die Beantragung der Briefwahl kann ab sofort erfolgen. Die Verbandsgemeindeverwaltung erhält die gedruckten Stimmzettel am 07.02.2025. Der frühste Versand der Wahlbriefe erfolgt am 08.02.2025. Die Briefwähler sind angehalten, die Briefwahl zeitnah durchzuführen und den Wahlbrief direkt zurückzusenden, damit er rechtzeitig am Wahltag im Wahlamt eintrifft und keine Stimme verloren geht.
e) Einwohnerstatistik
Am 30.12.2024 betrug die Zahl der gemeldeten Einwohner mit Hauptwohnung im Gebiet der Verbandsgemeinde Nastätten 16.796. Dies ist gegenüber dem Jahr 2019 ein Anstieg von 614 Personen.
Es folgen keine Wortmeldungen.
Damit ist die Tagesordnung erledigt. Der Vorsitzende dankt und schließt um 21:15 Uhr die Sitzung.