Die diesjährige Holzversteigerung findet am Mo., 09.03. um 19:00 Uhr in der Stadthalle statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Die zugehörigen Lose finden Sie im Anhang und auf der Website der Gemeinde eingesehen werden:
https://miehlen.de/Rathaus/Verwaltung/Holzverkauf/
Bitte beachten Sie die Rahmenbedingungen, die der Gemeinderat für die Holzversteigerung festgelegt hat:
| • | Das Erstbieterrecht liegt bei Bietern mit Wohnsitz in Miehlen. Das bedeutet, dass zunächst nur Miehlener Bürgerinnen und Bürger bieten dürfen. Sollte kein Gebot erfolgen, können auch Auswärtige zum Tax- Preis ersteigern. |
| • | Wenn für einen anderen Haushalt mitgeboten werden soll, ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. |
| • | Die Abgabemenge pro Haushalt ist auf 15rm begrenzt. Auswärtige können bis zu 7rm erhalten. |
| Jeder Käufer verpflichtet sich zudem zur Einhaltung der Bewirtschaftungsregeln, insbesondere: | |
| • | Das Befahren des Waldes ist abseits der Wege und Rückegassen untersagt. |
| • | Die Holzbearbeitung im Wald wird geduldet, ebenso die Lagerung. Letztere aber nur, ohne den Einsatz von Kunststoff- oder Gewebe- Planen oder sonstigen nicht natürlichen Materialien. |
Eine Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss von zukünftigen Holzankäufen. Beim illegalen Verlassen der Wege ist zudem ist im Einzelfall eine Ordnungswidrigkeit zu prüfen.