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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Reichenberg für die Jahre 2024 und 2025 vom 28.12.2023

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2024

2025

der Gesamtbetrag der Erträge auf

241.550 €

238.950 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

241.200 €

238.700 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

350 €

250 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

6.150 €

13.450 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.500 €

1.500 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

15.000 €

0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-13.500 €

1.500 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

7.350 €

-14.950 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2024

2025

zinslose Kredite auf

0 €

0 €

verzinste Kredite auf

13.500 €

0 €

Zusammen auf

13.500 €

0 €

§ 3

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 50.000 € (2024) und 50.000 € (2025).

§ 4

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 5

Steuersätze

2024

2025

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A

405 v. H.

415 v. H.

- Grundsteuer B

480 v. H.

495 v. H.

- Gewerbesteuer

510 v. H.

510 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

120 €

120 €

- für den zweiten Hund

160 €

160 €

- für jeden weiteren Hund

200 €

200 €

- für jeden gefährlichen Hund

450 €

450 €

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 447.324 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 447.424 €. und zum 31.12.2024 447.774 € sowie zum 31.12.2025 448.024 €.

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 € (2024) und 1.000 € (2025) überschritten sind.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 15.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen

Ortsgemeinde Reichenberg, den 28.12.2023
Karl Heinz Goerke, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 und 2025 mit dem Haushaltsplan 2024 und 2025 und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Reichenberg wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 27.10.2023 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Wir erteilen unsere Genehmigung

  • zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 2024 erforderlich ist, in Höhe von 13.500,00 € im Wege einer Einzelkreditgenehmigung nach VV Nr. 4.1.3.1 zu § 103 Abs. 2 GemO wegen der fehlenden dauernden Leistungsfähigkeit (negative frei Finanzspitze in den Haushaltsjahren 2024 und 2025). Das Ausnahmekriterium der Alternativlosigkeit der Grunderwerbs- und Vermessungskosten für den Gehwegausbau entlang der K90 wird anerkannt.
  • zum Höchstbetrag der Liquiditätsverbindlichkeiten gegenüber der VG-Einheits-kasse für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 in Höhe von jeweils 50.000,00 €.

Sollten keine Inlandskredite aufgenommen werden, so ist jedoch eine Kreditaufnahme auf die Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft beschränkt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vonm Montag, 08.01.2024 bis Dienstag, 16.01.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,

Montag bis Mittwoch

von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr,

Donnerstag

von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr und

Freitag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus.

St. Goarshausen, den 28.12.2023
In Vertretung
Holger Puttkammer, Erster Beigeordneter