Das Bundesmeldegesetz erlaubt der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley als Meldebehörde auf Anfrage verschiedene Auskünfte aus den Melderegistern zu erteilen.
Durch die Übermittlung der Daten kann das Persönlichkeitsrecht des Bürgers in ganz besonderer Weise berührt werden. Aus diesem Grund sieht das Bundesmeldegesetz die Möglichkeit der Einrichtung von Auskunfts- und Übermittlungssperren vor.
| Sie können ohne Angaben von Gründen eine Übermittlungssperre für folgende Fälle beantragen: | |
| > | Übermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr |
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| Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial werden bis zum 31. März eines Jahres die Namen und Anschriften von im darauffolgenden Jahr volljährigen Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit übermittelt. |
| > | Alters- und Ehejubiläen |
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| Die Ehrung von Altersjubiläen beginnt frühestens mit Vollendung des 75. Lebensjahres und die Ehrung von Ehejubiläen erstmals aus Anlass der goldenen Hochzeit. Das Widerspruchsrecht kann nur bis spätestens 2 Monate vor dem Jubiläum ausgeübt werden. |
| > | Übermittlung an Adressbuchverlage |
| > | Übermittlung an Parteien und Wählergruppen |
| > | Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften |
| Im folgenden Fall müssen Sie die Auskunftssperre begründen: | |
| > | Auskunftssperre wegen besonderer schutzwürdiger Interessen |
| Nach § 51 Abs. 1 Bundesmeldegesetz darf die Meldebehörde keine Auskünfte teilen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dem Betroffenen oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann. Die Einrichtung dieser Auskunftssperre ist von Ihnen besonders zu begründen und mit Nachweisen (Strafanzeige, ärztliche Atteste, o.ä.) zu belegen. Die Auskunftssperre ist auf zwei Jahre befristet. Liegen Gründe für die Einrichtung einer Auskunftssperre nach Ablauf dieser Frist weiterhin vor, kann die Sperre auf Antrag verlängert werden. | |
Anträge auf Einrichtung von Auskunfts- und Übermittlungssperren können Sie persönlich in den Bürgerbüros (St. Goarshausen und Braubach) der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley stellen. Diese können Sie auch per Email über rathaus@vg-loreley.de oder telefonisch unter der Rufnummer 06771/919-0 anfordern.