Die Bescheide zur Grundsteuer A, Grundsteuer B, Hundesteuer und Gewerbesteuer für das Veranlagungsjahr 2025 werden nach derzeitigem Stand nicht vor Ende Februar 2025 versandt.
Entsprechend wird die 1. Rate 2025 der Steuern erst im März 2025 fällig.
Grund hierfür sind noch durchzuführende Arbeiten im Rahmen der Grundsteuerreform.
Wir werden regelmäßig informieren.