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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge auf

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

Zusammen auf

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf

202.000 Euro (2025) und 216.000 € (2026).

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern betragen:

2025

2026

- Grundsteuer A

345 v. H.

345 v. H.

- Grundsteuer B

465 v. H.

465 v. H.

- Gewerbesteuer

450 v. H.

450 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

72 Euro

72 Euro

- für den zweiten Hund

96 Euro

96 Euro

- für jeden weiteren Hund

120 Euro

120 Euro

- für jeden gefährlichen Hund

650 Euro

650 Euro

Die Angabe der Steuersätze erfolgt lediglich deklaratorisch. Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt ab 2025 ausschließlich durch die Satzung der Ortsgemeinde Auel über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B, die Gewerbesteuer und der Hundesteuer.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 677.552 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 684.952 Euro. und zum 31.12.2025 685.702 Euro sowie zum 31.12.2026 686.552 Euro.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 Euro (2025) und 1.000 Euro (2026) überschritten sind.

§ 8 Einzelveranschlagung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Investitionen Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 15.000 Euro sind einzeln in der Investitionsübersicht darzustellen.

Ortsgemeinde Auel, den 11.12.2024
Ralph-Dietmar Seitz, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan 2025 und 2026 und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Auel wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 01.11.2024 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung sind teilweise erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Wir erteilen unsere Genehmigung

-

zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 2026 erforderlich ist, in Höhe von 2.000,00 €. Für das Haushaltsjahr 2025 sind keine Investitionskredite veranschlagt.

-

zu dem Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse der Verbandsgemeinde zum 31.12.2025 in Höhe von 202.000,00 € sowie zum 31.12.2026 in Höhe von 216.000,00 €.

Sollten keine Inlandkredite aufgenommen werden, so ist jedoch eine Kreditaufnahme auf die Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft beschränkt.

Ansonsten enthält die Haushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 13.01.2025 bis Dienstag, 21.01.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,

Montag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag und Mittwoch

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus.

St. Goarshausen, den 19.12.2024
Mike Weiland, Bürgermeister