Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| 2025 | 2026 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 302.000 Euro | 277.600 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 301.250 Euro | 276.750 Euro |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 750 Euro | 850 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 2.350 Euro | 2.050 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 Euro | 0 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 Euro | 2.000 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 Euro | -2.000 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -2350 Euro | -50 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2025 | 2026 |
| zinslose Kredite auf | 0 Euro | 0 Euro |
| verzinste Kredite auf | 0 Euro | 2.000 Euro |
| Zusammen auf | 0 Euro | 2.000 Euro |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf
202.000 Euro (2025) und 216.000 € (2026).
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern betragen:
| 2025 | 2026 |
| - Grundsteuer A | 345 v. H. | 345 v. H. |
| - Grundsteuer B | 465 v. H. | 465 v. H. |
| - Gewerbesteuer | 450 v. H. | 450 v. H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | ||
| - für den ersten Hund | 72 Euro | 72 Euro |
| - für den zweiten Hund | 96 Euro | 96 Euro |
| - für jeden weiteren Hund | 120 Euro | 120 Euro |
| - für jeden gefährlichen Hund | 650 Euro | 650 Euro |
Die Angabe der Steuersätze erfolgt lediglich deklaratorisch. Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt ab 2025 ausschließlich durch die Satzung der Ortsgemeinde Auel über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B, die Gewerbesteuer und der Hundesteuer.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 677.552 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 684.952 Euro. und zum 31.12.2025 685.702 Euro sowie zum 31.12.2026 686.552 Euro.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 Euro (2025) und 1.000 Euro (2026) überschritten sind.
Investitionen Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 15.000 Euro sind einzeln in der Investitionsübersicht darzustellen.
Hinweis:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan 2025 und 2026 und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Auel wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 01.11.2024 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung sind teilweise erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Wir erteilen unsere Genehmigung
| - | zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 2026 erforderlich ist, in Höhe von 2.000,00 €. Für das Haushaltsjahr 2025 sind keine Investitionskredite veranschlagt. |
| - | zu dem Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse der Verbandsgemeinde zum 31.12.2025 in Höhe von 202.000,00 € sowie zum 31.12.2026 in Höhe von 216.000,00 €. |
Sollten keine Inlandkredite aufgenommen werden, so ist jedoch eine Kreditaufnahme auf die Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft beschränkt.
Ansonsten enthält die Haushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 13.01.2025 bis Dienstag, 21.01.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,
| Montag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Dienstag und Mittwoch | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Freitag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
zur Einsicht öffentlich aus.