Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| 2025 | 2026 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 485.050 Euro | 493.250 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 484.300 Euro | 481.900 Euro |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 750 Euro | 11.350 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 18.250 Euro | 28.350 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 Euro | 0 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.100 Euro | 15.000 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -4.100 Euro | -15.000 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -14.150 Euro | -13.350 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2025 | 2026 |
| zinslose Kredite auf | 0 Euro | 0 Euro |
| verzinste Kredite auf | 4.100 Euro | 15.000 Euro |
| Zusammen auf | 4.100 Euro | 15.000 Euro |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf
404.000 Euro (2025) und 425.000 € (2026).
| 2025 | 2026 |
| Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | ||
| - Grundsteuer A | 410 v. H. | 410 v. H. |
| - Grundsteuer B | 490 v. H. | 490 v. H. |
| - Gewerbesteuer | 450 v. H. | 450 v. H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | ||
| - für den ersten Hund | 84 Euro | 84 Euro |
| - für den zweiten Hund | 144 Euro | 144 Euro |
| - für jeden weiteren Hund | 258 Euro | 258 Euro |
| - für jeden gefährlichen Hund | 660 Euro | 660 Euro |
Die Angabe der Steuersätze erfolgt lediglich deklaratorisch. Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt ab 2025 ausschließlich durch die Satzung der Ortsgemeinde Patersberg über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B, die Gewerbesteuer und der Hundesteuer.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 514.326 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 535.026 Euro und zum 31.12.2025 535.776 Euro sowie zum 31.12.2026 547.126 Euro.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 Euro (2025) und 1.000 Euro (2026) überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 15.000 Euro sind einzeln in der Investitionsübersicht darzustellen.
Hinweis:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan 2025 und 2026 und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Patersberg wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 08.11.2024 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Wir erteilen unsere Genehmigung
| - | zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 2025 erforderlich ist, in Höhe von 4.100,00 € und für 2026 in Höhe von 15.000,00 €. |
| - | zu dem Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse der Verbandsgemeinde zum 31.12.2025 in Höhe von 404.000,00 € sowie zum 31.12.2026 in Höhe von 425.000,00 €. |
Sollten keine Inlandkredite aufgenommen werden, so ist jedoch eine Kreditaufnahme auf die Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft beschränkt.
Ansonsten enthält die Haushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 13.01.2025 bis Dienstag, 21.01.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,
| Montag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Dienstag und Mittwoch | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Freitag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
zur Einsicht öffentlich aus.