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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.

§ 3 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird nicht geändert.

§ 4 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

§ 5 Steuersätze

Die bisherigen Gemeindesteuersätze werden nicht geändert.

Die bisherigen Hundesteuersätze für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, werden nicht geändert.

Hinweis: Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt ab 2025 ausschließlich durch die Satzung der Ortsgemeinde über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer und Hundesteuer.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 7.087.666 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 7.334.116 Euro und zum 31.12.2025 7.351.766 Euro.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Die bisherigen erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen werden nicht geändert.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Die bisherige Wertgrenze für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht verändert.

Ortsgemeinde Weisel, den 06.01.2025
Hubert Erdkamp, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 10.12.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 13.01.2025 bis Dienstag, 21.01.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,

Montag

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag und Mittwoch

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus.

St. Goarshausen, den 06.01.2025
Mike Weiland, Bürgermeister