Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
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| gegenüber bisher Euro | verändert um Euro | nunmehr festgesetzt auf Euro |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 2.669.900 | 865.800 | 3.535.700 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 2.668.650 | 849.400 | 3.518.050 |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 1.250 | 16.400 | 17.650 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 67.250 | 18.900 | 86.150 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.500 | 977.600 | 980.100 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 7.000 | 1.405.000 | 1.412.000 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -4.500 | -427.400 | -431.900 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -62.750 | 408.500 | 345.750 |
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird nicht geändert.
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
Die bisherigen Gemeindesteuersätze werden nicht geändert.
Die bisherigen Hundesteuersätze für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, werden nicht geändert.
Hinweis: Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt ab 2025 ausschließlich durch die Satzung der Ortsgemeinde über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer und Hundesteuer.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 7.087.666 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 7.334.116 Euro und zum 31.12.2025 7.351.766 Euro.
Die bisherigen erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen werden nicht geändert.
Die bisherige Wertgrenze für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht verändert.
Hinweis:
Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 10.12.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 13.01.2025 bis Dienstag, 21.01.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,
| Montag | von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Dienstag und Mittwoch | von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag | von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag | von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
zur Einsicht öffentlich aus.