Die Benutzungsgebühren für die Grillhütte werden aufgrund Gemeinderatsbeschlusses vom 05.09.2024 angepasst. Die Anlage zu § 3 Absatz 1 der Benutzungsordnung vom 27.05.2021 erhält folgende Neufassung:
zu § 3 der Benutzungsordnung der Grillhütte vom 27.05.2021:
Gebühren / Entgelte
Für die Überlassung und Benutzung der Grillhütte bzw. Außeneinrichtungen werden folgende Gebühren erhoben:
| a) | private Nutzung durch Ortsansässige | 75,00 €/Tag |
| b) | private Nutzung durch Ortsfremde | 110,00 €/Tag |
| c) | kommerzielle Nutzung | 200,00 €/Tag |
| d) | Nutzung durch ortsansässige Vereine, Schulen und Kindergärten | 50,00 €/Tag |
| a - d) | zusätzliche Kaution | 100,00 €/Tag |
Weitere Nebenkosten werden nicht erhoben.
Im Übrigen bleibt die Benutzungsordnung vom 27.05.2021 bestehen.
Die Änderung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.