Gemäß § 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Kamp-Bornhofen vom 20.07.2020 werden hiermit die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Kamp-Bornhofen zu einer Genossenschaftsversammlung für Freitag, den 24.03.2023, 16:30 Uhr im Rathaus in Kamp-Bornhofen eingeladen.
Jagdgenossen sind alle Eigentümer von Grundstücken, die zu dem Jagdbezirk Kamp-Bornhofen gehören. Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Jagdgenosse den Umfang seiner Flächen nachweisen muss und die Gesamtgröße der Fläche bei der Stimmabgabe, insbesondere bei Wahlen auf den Stimmzetteln zu vermerken ist.
| Tagesordnung: | |
| 2. | Entlastung des Vorstands |
| 3. | Erlass einer neuen Satzung für die Jagdgenossenschaft Kamp-Bornhofen |
| 4. | Mitteilungen |
Hinweis:
Zur Versammlung haben die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen einen Flächennachweis (z.B. Grundbuchauszug, Bestandsnachweis des Kulturamtes etc.) zur Ermittlung der Stimmenverhältnisse mitzuführen.
Jeder Jagdgenosse/Jagdgenossin kann sich durch einen anderen Jagdgenossen/Jagdgenossin vertreten lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse/Jagdgenossin in seiner Person vereinigen.