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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Dachsenhausen für die Jahre 2024 und 2025 vom 28.02.2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 0 € (2024) und 0 € (2025).

§ 4 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 5 Steuersätze

2024

2025

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern

werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A

365 v. H.

365 v. H.

- Grundsteuer B

480 v. H.

480 v. H.

- Gewerbesteuer

435 v. H.

435 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

60 €

60 €

- für den zweiten Hund

120 €

120 €

- für jeden weiteren Hund

240 €

240 €

- für jeden gefährlichen Hund

700 €

700 €

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 5.804.673 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 5.844.223 € und zum 31.12.2024 5.929.523 € sowie zum 31.12.2025 6.050.223 €.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.500 € (2024) und € (2025) überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 15.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

Ortsgemeinde Dachsenhausen, den 28.02.2024
Mathias Schaefer, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 und 2025 mit dem Haushaltsplan 2024 und 2025 und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Dachsenhausen wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 05.01.2024 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten. Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 05.02.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom Montag, 11.03.2024 bis Dienstag, 19.03.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,

Montag -

Mittwoch

von 08.00 Uhr - 12.30 Uhr,

Donnerstag

von 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr und

Freitag

von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus.

St. Goarshausen, den 28.02.2024
Mike Weiland, Bürgermeister