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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Bornich

Gemäß § 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Bornich werden hiermit die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Bornich zu einer Genossenschaftsversammlung für

Montag, den 24. März 2025, 19:00 Uhr

in den Sitzungssaal des Rathauses in Bornich

eingeladen.

Jagdgenossen sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die zu dem Gemeinschaftlichen Jagdbezirk Bornich gehören und auf denen die Jagd nicht ruht.

Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Jagdgenosse / jede Jagdgenossin den Umfang seiner Flächen nachweisen muss und die Gesamtgröße der Fläche bei der Stimmabgabe, insbesondere bei Wahlen, auf den Stimmzetteln zu vermerken ist.

Nicht öffentliche Sitzung - Tagesordnung:

  1. Begrüßung mit Feststellung der fristgerechten und satzungsgemäßen Einladung
  2. Bericht des Jagdvorstehers (Rechenschaftsbericht 2024)
  3. Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2024
  4. Beratung und Beschlussfassung über Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025/ 2026
  5. Entlastung des Jagdvorstandes
  6. Allgemeines, Fragen; Verschiedenes

Hinweis:

Zur Versammlung haben die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen einen Flächennachweis (z. B. Grundbuchauszug, Bestandsnachweis des Kulturamtes etc.) zur Ermittlung der Stimmenverhältnisse mitzuführen.

Jeder Jagdgenosse / jede Jagdgenossin kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person vertreten lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.

Mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.

Bornich, 07.03.2025
gez. Florian á Wengen
Jagdvorsteher