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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 10/2025
Aus den Gemeinden
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Leinenpflicht und Probleme mit Hundekot in den Braubacher Rheinanlagen

Die steigenden Temperaturen und der aufkommende Frühling lockt viele Spaziergänger mit und ohne Vierbeiner in die Straßen und Rheinanlagen unseres schönen Städtchens. In diesem Zusammenhang ist es der Stadtspitze ein Anliegen nochmals auf die Leinenpflicht innerhalb des Stadtgebietes Braubach, gemäß Gefahrenabwehrverordnung Rheinland-Pfalz hinzuweisen.

Auszug:

"Darüber hinaus ist jeder Hundehalter verpflichtet auf öffentlichen Straßen innerhalb eines Ortes oder nicht einsehbaren Flächen seinen Hund angeleint zu führen. Außerhalb eines Ortes sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden."

Besonders in den Rheinanlagen, wo viele Spaziergänger, Familien mit Kindern und auch Touristen unterwegs sind, ist die Einhaltung dieser Vorschrift wichtig, um unangenehme und potenziell gefährliche Situationen zu vermeiden.

Ein weiteres Ärgernis ist der unachtsam liegengelassene Hundekot. Während viele verantwortungsbewusste Hundehalter die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner ordnungsgemäß entsorgen, gibt es leider immer noch zahlreiche Verstöße. Neben der Belästigung für Spaziergänger birgt Hundekot gesundheitliche Risiken und beeinträchtigt das Stadtbild.

Ich appelliere daher an alle Hundehalter, stets entsprechende Beutel mitzuführen und den Kot in den dafür vorgesehenen Müllbehältern zu entsorgen. Für den Fall, dass Sie keine Beutel mit sich führen, hat die Stadt Braubach zahlreiche Beutelstationen (siehe Bild) in der Stadt aufgestellt.

Der Stadtvorstand dankt allen Hundehaltern, die sich bereits heute an die Regeln halten und mit gutem Beispiel voran gehen.

Ihr Beigeordneter für Ordnung
Marius Risch