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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 10/2025
Aus den Gemeinden
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Kamp-Bornhofen - Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Die nächsten Sprechstunden des Ortsbürgermeisters im Rathaus, 1. Etage, finden am Freitag, 07.03.2025, 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr, und am Freitag, 14.03.2025, 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr, statt.

Frank Kalkofen, Ortsbürgermeister

Aus der letzten Sitzung des Gemeinderates

Hebesatzsatzung verabschiedet

Gemeinde muss Grundsteuer neu regeln

Im Zuge der Auswirkungen der Grundsteuerreform musste der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung im Rathaus den Hebesatz der Grundsteuer B von aktuell 465 % deutlich anheben, um das im Haushalt geplante Steueraufkommen von 260.000 € zu erzielen. Dies war realisierbar mit einem neuen Hebesatz von 707 %. Der aufkommensneutrale Hebesatz von 669 % hätte hierfür nicht ausgereicht und einen Nachtragshaushalt erfordert. Da hier die Meinungen auseinandergingen beschloss der Gemeinderat mit 8 Ja-Stimmen (Ortsbürgermeister und SPD-Fraktion) und 6 Nein-Stimmen (WfKB-Fraktion) die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer, Gewerbesteuer und Hundesteuer ab dem Jahr 2025 mit einem neuen Hebesatz bei der Grundsteuer B in Höhe von 707 %. Klarstellend weist der Ortsbürgermeister darauf hin, dass im Zuge der Etatberatung des neuen Doppelhaushaltes 2025/2026 durch den Kämmerer bereits 4 % Mehreinnahmen bei der Grundsteuer B eingeplant wurden, um gegenüber der Kommunalaufsicht wegen des Fehlbetrages von rund 180.000 € ein entsprechendes Signal zu geben. Diese 4 % entsprechen einem Betrag von 10.000 € (Grundsteuer B 2024 = 250.000 €, Grundsteuer B 2025 = 260.000 €). Das steht so auch im Vorbericht des neuen Haushaltes, der Gemeinderat hat Kenntnis davon und hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 den Doppelhaushalt mehrheitlich beschlossen. Bereits im Vorfeld der Haushaltssitzung vom 10.121.2024 hatte der Ortsbürgermeister die Mandatsträger gebeten, sich in dem 241 Seiten starken Haushaltsentwurf zumindest den Vorbericht anzuschauen, da dort alles Wichtige drinsteht.

Weitestgehend Einigkeit herrschte dagegen bei der Frage, noch bis Jahresmitte gesplittete Hebesätze festzulegen, um mehr Gerechtigkeit zu gewährleisten, da die Messbeträge der Geschäftsgrundstücke nach dem neuen Bewertungsverfahren im Durchschnitt 45 % des Wertes von 2024 betragen. Mit 13 Ja-Stimmen bei einer Nein-Stimme von einem WfKB-Ratsmitglied fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss: „Um bis Jahresmitte 2025 gesplittete Hebesätze beschließen zu können wird die VG-Verwaltung mit der entsprechenden erforderlichen Vorbereitung beauftragt.“ Sobald dies erfolgt wird sich die Lastenverteilung bei der Grundsteuer B zwischen Geschäftsgrundstücken und Wohngrundstücken deutlich verschieben und dann gehen auch neue Steuerbescheide raus. Das Thema Grundsteuerreform wird den Gemeinderat also weiter beschäftigen, wie überall im Land.

Sonderumlage für die BUGA 2029

Gemeinderat stimmte neuer Verbandsordnung zu

Auch die Beratung und Beschlussfassung über die 3. Änderung der Verbandsordnung Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal und der Erhöhung der Sonderumlage zur BUGA 2029 stand auf der Tagesordnung der Gemeinderatsitzung. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Ortsbürgermeister und die ihn vertretenden Beigeordneten zu ermächtigen, dem vorliegenden Beschlussvorschlag der Verbandsversammlung gleichlautend zuzustimmen, was auch bei der anstehenden Versammlung so erfolgen wird.

Mittel für Katastrophenschutz sollen bereitgestellt werden

Gemeinde beteiligt ich am Projekt „Katastrophenschutzleuchttürme“

Auf Kreisebene werden derzeit in allen Gemeinden Daten erhoben, wie man sich vor Ort auf die Auswirkungen von Katastrophensituationen besser aufstellen kann. Hierbei geht es um das Szenario, wenn beispielsweise bei einem großen Stromausfall von mehr als 72 Stunden die komplette Infrastruktur zusammenbricht, auch die Heizung und Wasserversorgung, die ohne Strom auch nicht funktioniert. Bei der Bedarfserhebung meldet unsere Gemeinde für einen „Katstrophenleuchtturm“ in unserer Turnhalle, folgende notwendige Infrastruktur: Notstromaggregat 10.000 €, Notstromeinspeisung 1.000 €, Treibstoffvorrat 2.500 €, Heizlüfter 2.000 €, Wassertank 8.000 €, 50 Feldbetten 4.000 €, 50 Decken 750 € und einen Verbandsschrank 250 €. Die Gesamtkosten betragen somit 28.500 € und müssen später bei Umsetzung des Projektes etatisiert werden. Der Gemeinderat stimmt dieser Bedarfsmeldung einstimmig zu.

„Hinter der Heh“ muss bis 2030 verschoben werden

Umsetzung des Neubaugebietes in weite Ferne gerückt

Der Ortsbürgermeister informierte den Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung im Rathaus über ein Gespräch mit Planer Andy Heuser, Bauamtsleiter Gerd Schuster, Sachbearbeiter Manuel Schellhas und Werkleiter Michael Krämer. Hierbei erklärte Frank Kalkofen: „Es sieht düster aus wegen weiterer Hürden, die der Gesetzgeber nochmal oben drauf packt. Der Knackpunkt, an dem wir uns auch zeitlich orientieren sollten ist die Frage des Niederschlagswassers aus dem Neubaugebiet. Fakt ist, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt dieses Problem nicht lösen können, denn die derzeit einzige Alternative eines separaten Regenwasserkanals bis in den Rhein scheidet wegen Unbezahlbarkeit von vorneherein aus.“ Eine Möglichkeit der Realisierung kann erst nach dem Neubau der Kläranlage (realistische Umsetzung laut Werkleiter nicht vor 2030) beurteilt werden, wenngleich das Regenwasser auch dann nicht 1:1 über den Mischwasserkanal der neuen Kläranlage zugeführt werden kann, sondern nur zeitversetzt, also die Gemeinde müsste ergänzend eine Art Rückhaltefunktion im geplanten Neubaugebiet (NBG) einbauen. Es kommen aber auch noch weitere Kosten auf die Gemeinde zu, da die Zusatzkosten der VG-Werke wohl auf die Gemeinde umgelegt werden. Damit werden die Erschließungsbeiträge immer teurer und die Wirtschaftlichkeit des Projektes ist in Frage gestellt. „Weitere Kosten kommen durch das neue Biotopwertverfahren, da wir mit dem NBG rund 100.000 Defizit-Wertpunkte haben, für deren Ausgleich eine Streuobstwiese im Wald von rund 8.000 m2 erforderlich wird“, so Ortsbürgermeister Frank Kalkofen weiter. Herr Heuser hat derzeit eine ähnlich große Planung in Bendorf, wo die einmaligen Kosten und die laufende Unterhaltung (2 x mähen pro Jahr über 25 Jahre hinweg) zusammen rund 400.000 € betragen, nur für den Artenschutz! Ortsbürgermeister Frank Kalkofen zu diesem Thema abschließend: „Wir legen dieses Projekt für 2030 auf Wiedervorlage, verbunden mit der Hoffnung, das bis dahin die Vorgaben zurückgebaut werden … mir fehlt zwar derzeit der Glaube daran aber die Hoffnung stirbt zuletzt.“

Neu: Gemeindeeigene Kompostanlage neben dem Friedhofparkplatz

Private Mitnutzung nach vorheriger Anmeldung möglich

Die Gemeinde hat neben dem Parkplatz am Friedhof eine Fläche geschaffen, auf der Grünschnitt aus den öffentlichen Anlagen der Gemeinde abgelagert und kompostiert werden. Gerne können Bürgerinnen und Bürger diese Fläche für privaten Garten-Grünschnitt mit nutzen, allerdings müssen folgende Bedingungen eingehalten werden:

  1. Der Grünschnitt muss möglichst klein geschnitten angeliefert werden, damit die Kompostierung beschleunigt wird.
  2. Der Grünschnitt muss stets hangseitig aufgeschüttet werden.
  3. Es darf kein Rasenschnitt abgelegt werden, das führt zur Geruchsbelästigung.
  4. Das Abladen muss vorher beim Ortsbürgermeister telefonisch oder per Mail angemeldet werden (06773/347 oder buergermeister@kamp-bornhofen.de).
Frank Kalkofen, Ortsbürgermeister