Ab 2025 erhalten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ihre Grundsteuerbescheide auf Basis der im Rahmen der Grundsteuerreform ermittelten neuen Grundsteuerwerte. Die Berechnungsgrundlagen basieren auf den durch das Finanzamt festgestellten neuen Grundsteuerwerten, die ab dem Stichtag 01.01.2025 anstelle der bisherigen Einheitswerte gelten. Bereits seit Oktober 2022 wurden die Feststellungen der neuen Grundsteuerwerte sowie die darauf aufbauenden Festsetzungen des Grundsteuermessbetrags den Eigentümern durch das Finanzamt zugestellt. Diese bilden die Grundlage für die nun von den Gemeinden und Städten festzusetzende Grundsteuer.
Versand der Grundsteuerbescheide 2025:
Die Bescheide für das Veranlagungsjahr 2025 werden kommende Woche versandt.
Entsprechend wird die 1. Rate 2025 der Steuern Ende März 2025 fällig.
Bitte zahlen Sie nicht, bevor Sie einen Bescheid von uns erhalten haben.
Bei Rückfragen unterscheiden sich die Zuständigkeiten wie folgt:
Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform und weitere Hilfestellungen finden Sie auf unserer Homepage unter dem Stichwort „Grundsteuerreform“ oder über folgenden QR-Code