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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Ausschreibung

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name: Verbandsgemeindewerke Loreley

Straße: Dolkstr. 3

PLZ, Ort: 56346 St. Goarshausen

Telefon: 06771 / 919 263

E-Mail: e.habermann@vg-loreley.de

b) Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung, VOB/A

Vergabenummer: 2023-04-05

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe

elektronisch

- in Textform

d) Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e) Ort der Ausführung

56000 Bad Ems, Nassau, Loreley+Lahnst

Die Arbeiten sind in Teilen des Gebietes der Verbandsgemeinden Bad Ems - Nassau, Loreley und der Stadt Lahnstein auszuführen

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

Schlauchlinersanierung 2023 in den Verbandsgemeinden Bad Ems - Nassau, Loreley und der Stadt

Lahnstein :

Schlauchliner Lichthärtung und Schlauchsanierung :

Los Loreley:

240 m Schlauchliner, 10 Schächte

Los Bad Ems:

716 m Schlauchliner, 31 Schächte

Los Nassau:

761 m Schlauchliner, 33 Schächte

Los Lahnstein:

221 m Schlauchliner, 7 Schächte

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Zweck der baulichen Anlage: ---

Zweck des Auftrags: ---

h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f)

nein

i) Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung: 01.06.2023

Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 31.12.2023

j) Nebenangebote

nicht zugelassen

k) mehrere Hauptangebote

nicht zugelassen

l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden

elektronisch zur Verfügung gestellt unter:

https://www.subreport.de/E16922598

Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert

o) Ablauf der Angebotsfrist

am 05.04.2023 um 11:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist am 31.05.2023

p) Adresse für elektronische Angebote

https://www.subreport.de/E16922598

q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen:

Deutsch

r) Zuschlagskriterien

siehe Vergabeunterlagen

s) Eröffnungstermin

am 05.04.2023 um 11:00 Uhr

t) geforderte Sicherheiten

siehe Besondere Vertragsbedingungen (Formblatt 214)

u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind

siehe Besondere Vertragsbedingungen (Formblatt 214)

v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften wird keine Rechtsform vorgeschrieben. Es wird jedoch die Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners verlangt. Dieser muss für die Bietergemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter (§§ 164 ff. BGB) handeln können und für diese insbesondere Erklärung abgeben dürfen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften dem Auftraggeber gegenüber gesamtschuldnerisch.

w) Beurteilung der Eignung

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich

Bestandteil der Vergabeunterlagen

Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:

Güteschutz Kanalbau RAL GZ 961

Gruppe S 10.1, Gruppe S 10.4, Gruppe S 27.3, Gruppe S 42.1, Gruppe S 42.2

Die Eignung des Bieters ist dadurch nachzuweisen, dass mindestens 70 % der Arbeiten in Eigenleistung durchgeführt werden. Bei beabsichtigtem Einsatz von Subunternehmern ist in einer gesonderten Aufstellung der Umfang und die Art der Arbeiten verbindlich anzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, Subunternehmer aufgrund begründeter Zweifel an deren Leistungsfähigkeit abzulehnen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist. Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung des Anforderungen durch eine Prüfung, welche inhaltlich den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) entspricht, mit einem Prüfbericht nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen. Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen: Angaben zur Personalausstattung mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen / Angaben zur Betriebs- und Geräteausstattung / Angaben zu den in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten / Muster der Dokumentation der Eigenüberwachung (Sanierungshandbuch bei Gruppe S). Die geforderten Eignungsnachweise sind auch von Bietergemeinschaften und Nachunternehmern vorzulegen. Die Leistungen der Schlauchlinerarbeiten sind vom Anbieter selbst zu erbringen.

Bedingung an die Ausführung:

siehe Vergabeunterlagen, LTTG RLP

Sonstiger Nachweis:

Gegenfalls auf gesonderten Verlangen vorzulegende Nachweise sind in der Angebotsaufforderung unter Buchstabe D) und Ziffer 3.4 sowie im Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen) aufgeführt.

x) Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)

Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises Insel Silberau, 56130 Bad Ems

Sonstiges:

1.)

Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Informationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bieters.

2.)

Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.

3.)

Sofern sich ausländische Bieter am Wettbewerb beteiligen, haben sie geforderte Nachweise / Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.

4.)

Der Auftraggeber wendet die Regelungen des "Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG)" in der jeweils geltenden Fassung an.

5.)

Dieses Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen. Bieter müssen erkannte oder erkennbare Verstöße innerhalb der jeweils geltenden Fristen des § 10 Abs. 3 dieser Verordnung gegenüber dem Auftraggeber rügen, anderenfalls können sie vor der Vergabeprüfstelle in der Sache nicht gehört werden. Vergabeprüfstelle, an die der Auftraggeber eventuelle Beanstandungen des Bieters weiterleitet, sofern der Bieter nicht ausdrücklich auf eine Weiterleitung verzichtet hat: Vergabeprüfstelle beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstraße 9, 55116 Mainz