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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Ausscheibung Verbindungsleitung Reitzenhain

Öffentliche Ausschreibung

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name: Verbandsgemeindewerke Loreley

Straße: Dolkstr. 3

PLZ, Ort: 56346 St. Goarshausen

E-Mail: Loreley@Bieteranfrage.de

b) Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung, VOB/A

Vergabenummer: 23-04-20-1000

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe

elektronisch

- in Textform

d) Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e) Ort der Ausführung

56357 Reitzenhain

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

Verbindungsleitung HB Reitzenhain bis AB Reitzenhain

Los 01 - Tief- und Verlegearbeiten

- ca. 2.100 m Wasserleitung GJS DN200 PFA25
- ca. 2.200 m Fernmeldekabel verlegen
- ca. 315 m Wasserleitung PE100 DA63
- 5 Bachquerungen offene Bauweise in Schutzrohren
- ca. 3.260 m³ Erdaushub
- ca. 1.300 m² Oberboden abschieben und andecken
- ca. 1.600 m² Vlies auslegen, wieder aufnehmen

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Zweck der baulichen Anlage: ---

Zweck des Auftrags: ---

h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f)

nein

i) Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung: 10.07.2023

Fertigstellung oderDauer der Leistungen: 26.01.2024

j) Nebenangebote

zugelassen

k) mehrere Hauptangebote

zugelassen

l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter:

https://www.subreport.de/E59893914

Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert

o) Ablauf der Angebotsfrist

am 20.04.2023 um 10:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist am 06.06.2023

p) Adresse für elektronische Angebote

https://www.subreport.de/E59893914

q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen:

Deutsch

r) Zuschlagskriterien

nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:

Niedrigster Preis

s) Eröffnungstermin

am 20.04.2023 um 10:00 Uhr

Ort

Die Angebotsöffnung erfolgt ausschließlich elektronisch.

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen

Bieter oder deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.

t) geforderte Sicherheiten

Sicherheiten für Vertragserfüllung und Mängelansprüche (Details siehe Vergabeunterlagen)

u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind

Gemäß VOB/B (Details siehe Vergabeunterlagen)

v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften

---

w) Beurteilung der Eignung

Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind:

1.)

Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A begründet sind.

2.)

Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.

3.)

Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.

4.)

Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.

5.)

Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Jahren.

6.)

Eigenerklärung über die Bereithaltung der für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte.

7.)

Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient.

8.)

Erklärung des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates.

Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 233).

Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen.

Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen entsprechende weitere Nachweise vorzulegen, wie:

-

Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates wie Handelsregister, Partnerschaftsregister, Berufskammern der Länder, Handwerksrolle

-

eine Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 13 Monate sein darf,

-

Bescheinigungen der zuständigen Krankenkasse, tariflichen Sozialkasse und Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 13 Monate sein dürfen.

-

Drei Referenzen mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung;

Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges,

-

Angaben zu Arbeitskräften: Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.

Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.

Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.

Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.

Sämtliche einzureichenden Nachweise sind in den Vergabeunterlagen sowie im beigefügten Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Formblatt 216) aufgeführt.

Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:

DVGW-Zertifikat W2 (ge, pe) nach GW 301, oder gleichwertiger Nachweis

Zum Nachweis der Eignung können auch gleichwertige Zertifikate von Drittanbietern vorgelegt werden.

Unabhängig der Frage, von welchem Anbieter entsprechende Zertifikate vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, sich die dem jeweiligen Zertifikat zu Grunde liegenden Unterlagen und Prüfberichte vorlegen zu lassen.

Diese weiteren Anforderungen sind durch auftragsspezifische Einzelnachweise auf Verlangen der Vergabestelle - erforderlichenfalls auch von Nachunternehmern - zu belegen.

x) Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)

Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises Insel Silberau, 56130 Bad Ems

Sonstiges:

1.)

Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Informationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bieters.

2.)

Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.

3.)

Sofern sich ausländische Bieter am Wettbewerb beteiligen, haben sie geforderte Nachweise / Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.

4.)

Der Auftraggeber wendet die Regelungen des "Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG)" in der jeweils geltenden Fassung an.

5.)

Dieses Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen. Bieter müssen erkannte oder erkennbare Verstöße innerhalb der jeweils geltenden Fristen des § 10 Abs. 3 dieser Verordnung gegenüber dem Auftraggeber rügen, anderenfalls können sie vor der Vergabeprüfstelle in der Sache nicht gehört werden.

Vergabeprüfstelle, an die der Auftraggeber eventuelle Beanstandungen des Bieters weiterleitet, sofern der Bieter nicht ausdrücklich auf eine Weiterleitung verzichtet hat:

Vergabeprüfstelle beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstraße 9, 55116 Mainz