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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses einschließlich aller zum Sportbetrieb erforderlichen Räumlichkeiten und Anlagen der Ortsgemeinde Prath vom 19.03.2023

Der Gemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) sowie der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBI. S. 175), in der jeweils gültigen Fassung, folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

Artikel 1

Die Satzung über die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses einschließlich aller zum Sportbetrieb erforderlichen Räumlichkeiten und Anlagen vom 12.02.1998 wird wie folgt geändert:

§ 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Gebühren

1. Für die Benutzung sind folgende Gebühren und Nebenkosten zu zahlen:

a) Öffentliche Veranstaltungen aller Art

Räume: Sporthalle, Wirtschaftsraum (Küche), Geräteraum

Gebühren entweder 15 % vom Gewinn (Umsatz abz. Ausgaben), Tantiemen oder Spenden an Helfer oder andere Institutionen werden nicht angerechnet.

oder 300,00 €

Grundreinigung 150,00 € (nur nach Absprache möglich)

Strom, Wasser und Heizung nach Zählerstand

b) Familienfeiern

Räume: Sporthalle, Wirtschaftsraum

Gebühren: 125,00 €

Grundreinigung: 75,00 € (nur nach Absprache möglich)

Strom, Wasser und Heizung: nach Zählerstand

c) Familienfeiern

Räume: Sitzungsraum, Wirtschaftsraum

Gebühren: 60,00 €

Grundreinigung: 50,00 € (nur nach Absprache möglich)

Strom, Wasser und Heizung: nach Zählerstand

d) Stundenweise Benutzung der Halle für Kindergeburtstage

pauschal 20,00 €

Reinigung in Eigenleistung oder pauschal 75,00 € Gebühr

Strom, Wasser und Heizung nach Zählerstand

Bei Anmietung der Räumlichkeiten ist eine Kaution in Hohe von 150,00 € bei der Ortsgemeinde zu hinterlegen, die nach ordnungsgemäßer Übergabe zurückerstattet oder mit den Gebühren verrechnet werden.

Energiekosten:

Strom 0,80 €/kWh

Öl 2,50 €/Liter

Gas 2,50 €/m³

Wasser 12,00 €/m³

Artikel 2

Die bisherigen Regelungen der §§ 1 bis 4, 5 Abs. 2 bis 6 und die §§ 6 bis 7 bleiben unverändert.

Artikel 3

Diese Satzung tritt am 01.04.2023 in Kraft.

Prath,19.03.2023  — Stefan Rudolf
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen

sind, ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

St. Goarshausen, 20.03.2023 (Siegel)  —  Mike Weiland
Verbandsgemeindeverwaltung Loreley  —  Bürgermeister