Sehr schön kostümiert waren die Pappnasen mit ihrem Motto „Quallen“
Die Möhnen als „Harlekins“ waren natürlich auch eine Augenweide
Die nächsten Sprechstunden des Ortsbürgermeisters im Rathaus, 1. Etage, finden am Freitag, 21.03.2025, 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr, und am Freitag, 28.03.2025, 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr, statt.
Ein herzliches Dankeschön geht an alle Aktiven im Kamper Karneval für die tolle Kampagne und den stimmungsvollen wunderschönen Umzug an Karnevalsdienstag!
Was in den Neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts als gute Idee vom damaligen Forstamtsleiter Hans-Leo Cremer mit Altortsbürgermeister Roger Lewentz und dem damaligen Beigeordneten Jochen Querbach begonnen wurde und damit eine fast drei Jahrzehnte lange und gute Tradition hat, konnte jetzt mit der Pflanzung von sogar 2 Baumsorten der Jahre 2023 und 2025 fortgesetzt werden.
Insgesamt 35 Schülerinnen und Schüler aus Osterspai, Filsen, davon 16 aus der Grundschule Kamp-Bornhofen, pflanzten mit großem Eifer und sehr viel Freude dem Baum des Jahres 2023, die Moorbirke nach, vor zwei Jahren gab es Lieferschwierigkeiten. Und für dieses Jahr setzten die Schulinder eine Roteiche ein. Begleitet wurden die fleißigen kleinen „Forsthelfer“ vom Stellvertretenden Forstamtsleiter Stefan Bäcker, Försterin Sonja Blum, dem Waldpädagogen Willi Bausch-Weis, einen Vertreter des Naturpark Nassau,der Naturpark Nassau unterstützt dieses Projekt dankenswerter Weise seit Anfang an und dem „Reporterteam“ bestehend aus den Viertklässlern Nele Schneider und Noah Gras. Aus der Gemeinde begleiteten auch in diesem Jahr Lene Lewentz, Peter Wendling und Dietmar Runkel diese wieder gelungene Pflanzaktion.
Wie wichtig die Funktion des Waldpädagogen im Forstamt ist, zeigte das überaus große Interesse der Kinder (und der Erwachsenen). Die Bedeutung von gemischten Pflanzungen im Gegensatz zu früheren Monokulturen, die Notwendigkeit von Nistkästchen auch für die heimischen Fledermäuse wurden erläutert oder Ratespiele zu den hiesigen Vogelarten rundeten diesen wunderbaren Vormittag ab.
Die Grundsteuerreform ist seit Langem in aller Munde und führt aufgrund ihrer Komplexität, der langen Umsetzungsphase und der unterschiedlichen politischen Diskussion zu hoher Unsicherheit in der Bevölkerung.
Hier soll einmal der Versuch unternommen werden, dieses Thema vereinfacht und verständlich zu erläutern um so „wilden Spekulationen und vermeidbarer Aufregung“ zu entgegnen.
Zunächst zur Ausgangslage:
Die Grundsteuer betrifft Alle. Eigentümer und Mieter, die diese über die Nebenkosten tragen müssen.
Sie ist die Haupteinnahmequelle der Gemeinde zur Finanzierung der gemeindlichen Aufgaben, wie z.B. Erhaltung und Weiterentwicklung der Infrastruktur im Ort, die laufenden Kosten, einschließlich der zu zahlenden Umlagen an Verbandsgemeinde und Kreis, sowie der Unterhaltung des Welterbe-Bades, des gemeindeeigenen Bauhofs und der Tourist-Info und Postagentur. Einige Punkte hiervon sind im weiten Umkreis einzigartig und für unsere Heimatgemeinde unverzichtbar.
Wie der Name bereits aussagt, ist die Grundsteuer eine Abgabe auf Grundbesitz.
Die bisherigen Grundlagen zu Berechnung dieser Abgabe beruhen auf veralteten Daten, teils aus dem Jahr 1964. Dies führte dazu, dass das Bundesverfassungsgericht 2018 eine Aktualisierung der Berechnung verfügte, um eine gerechtere Besteuerung sicherzustellen.
Vereinfacht besteht die zu zahlende Grundsteuer aus dem Messwert, multipliziert mit dem Hebesatz in der Gemeinde.
Der Messwert wurde von der Finanzbehörde gemäß den gerichtlichen Vorgaben aufgrund aktueller Daten neu ermittelt und der Gemeinde als Gesamtergebnis übermittelt. Der Gemeinderat beschließt dann den Hebesatz, um am Ende (Messwert x Hebesatz) auf die erforderlichen Einnahmen zur Erledigung ihrer Aufgaben zu kommen.
Nun gibt es bei der Grundsteuerreform in Kamp-Bornhofen drei wichtige Aspekte:
1.) Die Gesamtheit der Messwerte aller Grundstücke in der Gemeinde ist viel niedriger als zuvor.
Der Hebesatz von 465 % reicht daher nicht aus, um auf die bisherigen erforderlichen Einnahmen zu kommen. Daher wurde der Hebesatz zunächst auf 707 % angehoben, um auf die erforderliche Summe zur Durchführung des derzeitigen Haushaltsentwurfs zu kommen. (Auf die aktuelle Diskussion zum Haushalt soll an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden).
2.) Die Bewertung von Geschäftsgrundstücken fällt im Vergleich zu der von Wohngrundstücken nochmal niedriger aus, sodass auch hier mit Mindereinnahmen zu rechnen ist. Diesem Umstand wird die Ortsgemeinde durch einen unterschiedlich hohen Hebesatz auf diese Grundstücksarten begegnen, sofern die zu ermittelnden Daten der Verbandsgemeindeverwaltung dies notwendig erscheinen lassen. Diese Entscheidung soll noch im 1. Halbjahr 2025 getroffen werden.
3.) Durch die aktualisierte Berechnung der Messwerte kommt es darüber hinaus zu einer Verschiebung der Belastung für Wohngrundstücke, je nach Wert des Besitzes, welche nach dem Verfassungsgerichtsurteil ja Sinn der Grundsteuerreform sein soll.
Eigentum mit hohem Wert (Lage, Art und Alter der Bebauung ect.) werden höher besteuert, Eigentum mit niedrigerem Wert dagegen weniger. Das bedeutet im Endeffekt, dass für ein Grundstück z.B. im Ortskern oder im Hochwassergebiet trotz höherem Hebesatz schlussendlich weniger Grundsteuer entrichtet werden muss, weil es im berechnetem Wert gesunken ist, im Vergleich zu anderen Grundstücken mit höherem aktuellen Marktwert. Dies ist ausdrücklich vom Bundesverfassungsgericht im Sinne einer fairen, gerechten und transparenten Besteuerung so gewollt.
Natürlich ist es wie so oft: Jeder Einzelne für sich kann sich über eine neue Regulierung aufregen und ärgern. Diejenigen, die höher belastet werden, dass sie nun mehr zahlen müssen, diejenigen, die weniger zahlen müssen, dass sie vermeintlich in der Vergangenheit zuviel bezahlt haben.
Auf der anderen Seite könnte man es auch positiv sehen. Erstgenannte könnten es positiv sehen, dass sie für ein hochwertiges Grundstück bisher „zuwenig“ bezahlen mussten, und Letztgenannte haben nun eine geringere Steuerlast.
Diese Bewertung bleibt natürlich jedem Steuerzahlenden selbst überlassen, im Endeffekt jedoch wurde der Gerechtigkeit der Steuererhebung genüge getan, so wie es das oberste deutsche Gericht in seinem Urteil vorgegeben hat.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen wesentliche Aspekte der Grundsteuerreform aus Sicht der Ortsgemeinde in verständlicher Form vermitteln, um manch hitzige Diskussion oder falsche Behauptung durch Fakten etwas zu relativieren und zurechtzurücken.
Abschließend sei angemerkt, dass im vorstehenden Text Vieles absichtlich vereinfacht dargestellt wurde, da die Grundsteuerreform in Gänze sehr komplex ist und mit einer juristisch unanfechtbaren Darstellung der beabsichtige Zweck des Artikels nicht hätte erreicht werden können.
Bei weiterem Informationsbedarf wenden Sie sich bitte gerne an die Gemeindeführung oder eines der anderen Gemeinderatsmitglieder Ihres Vertrauens.
Genutzte Quellen und weitere Informationen:
https://lfst.rlp.de/service/grund-und-boden/grundsteuerreform
https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2021/11/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-2-grundsteuerreform.html
https://grundsteuerreform.de/
https://landtag-rlp.de/de/aktuelles/aktuelles-aus-dem-landtag/landtag-diskutiert-ueber-grundsteuer-22362
https://kamp-bornhofen.welterbe-mittelrheintal.de/leben-in-kamp-bornhofen/gemeinderat/protokolle-des-gemeinderates