Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| gegenüber bisher Euro | verändert um Euro | nunmehr festgesetzt auf Euro |
| |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 2.388.500 | 86.250 | 2.474.750 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 2.433.600 | -9.200 | 2.424.400 |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -45.100 | 95.450 | 50.350 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 10.600 | 95.450 | 106.050 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 57.000 | 0 | 57.000 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 110.000 | 56.000 | 166.000 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -53.000 | -50.000 | -109.000 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 42.400 | -39.450 | 2.950 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für
| zinslose Kredite | von bisher | 0 Euro auf | 0 Euro |
| verzinste Kredite | von bisher | 53.000 Euro auf | 109.000 Euro |
| Zusammen | von | 53.000 Euro auf | 109.000 Euro |
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird von bisher 1.800.000 Euro auf nunmehr 1.600.000 Euro neu festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt von bisher 0 Euro auf 108.1 Euro.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, ändert sich von bisher 0 Euro auf 7.700 Euro.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für 2026 wie folgt neu festgesetzt:
| - | Grundsteuer A auf | 399 v. H. |
| - | Grundsteuer B für unbebaute Grundstücke i. S. d. § 246 BewG auf | 800 v. H. |
| - | Grundsteuer B für bebaute Grundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG (Wohngrundstücke) auf | 700 v. H. |
| - | Grundsteuer B für bebaute Grundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 BewG (Nichtwohngrundstücke) auf | 950 v. H. |
| - | Gewerbesteuer auf | 410 v. H. |
Die Hundesteuer beträgt in 2026 für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
| - | für den ersten Hund | 84 Euro |
| - | für den zweiten Hund | 108 Euro |
| - | für jeden weiteren Hund | 120 Euro |
| - | für jeden gefährlichen Hund | 600 Euro |
Die Angabe der Steuersätze erfolgt lediglich deklaratorisch. Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt ab 2025 ausschließlich durch die Satzung der Ortsgemeinde Kamp-Bornhofen über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer, Gewerbesteuer und Hundesteuer.
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden nicht geändert.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 1.985.864 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 1.788.964 Euro und zum 31.12.2026 1.839.314 Euro.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.280 Euro überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 15.000 Euro sind einzeln in der Investitionsübersicht darzustellen.
Hinweis:
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 mit dem Nachtragshaushaltsplan 2026 und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Kamp-Bornhofen wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 23.01.2026 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 bis 4 der Nachtragshaushaltssatzung erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Wir erteilen unsere Genehmigung zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 2026 erforderlich ist, in Höhe von 109.000,00 €, unter der Bedingung, dass eine Inanspruchnahme der Investitionskredite nur zur Finanzierung von Maßnahmen erfolgen darf, welche nachweislich die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht beeinträchtigen oder im Sinne der Ausnahme begründenden Anforderungen der Ziffer 4.1.3 der VV zu § 103 GemO verwendet werden.
Mit den Investitionsmaßnahmen, für die eine Zuwendung beantragt wurde oder beantragt werden soll, darf erst begonnen werden, falls die Zuwendung auch in der beantragten Höhe bewilligt wird und die Finanzierung der jeweiligen Maßnahme haushaltsmäßig gesichert ist.
Die in unserem Schreiben vom 25.09.2025 erteilte Gesamtkreditgenehmigung in Höhe von 53.000,00 € wird hiermit aufgehoben.
Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, für den in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, in Höhe von 7.700,00 €, unter der Bedingung, dass diese Kredite wiederum nur zur Finanzierung von Maßnahmen im Sinne der Ziffer 4.1.3 der VV zu § 103 GemO verwendet werden. Auch hier gelten die zuvor gemachten Ausführungen zur Notwendigkeit und Unabweisbarkeit der vorgesehenen Auszahlungen.
Sollten keine Inlandkredite aufgenommen werden, so ist jedoch eine Kreditaufnahme auf die Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft beschränkt.
Ansonsten enthält die Nachtragshaushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 23.03.2026 bis Dienstag, 31.03.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,
| Montag bis Mittwoch | von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr, |
| Donnerstag Freitag | von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr |
| und 13.30 bis 18.00 Uhr |
| von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
zur Einsicht öffentlich aus.