Gemäß § 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Nochern werden hiermit die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Nochern zu einer Genossenschaftsversammlung für Montag, den 14. April 2025, 19.00 Uhr in den Sitzungssaal des Rathauses der Gemeinde Nochern eingeladen.
Jagdgenossen sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die zu dem Gemeinschaftlichen Jagdbezirk Nochern gehören und auf denen die Jagd nicht ruht.
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Jagdgenosse / jede Jagdgenossin den Umfang seiner Flächen nachweisen muss und die Gesamtgröße der Fläche bei der Stimmabgabe, insbesondere bei Wahlen, auf den Stimmzetteln zu vermerken ist.
Nicht öffentliche Sitzung - Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung mit Feststellung der fristgerechten und satzungsgemäßen Einladung |
| 2. | Vorstellung der Tagesordnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Bericht des Jagdvorstehers Rechenschaftsbericht 2024 |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2024 |
| 5. | Entlastung des Jagdvorstandes |
| 6. | Bericht über das Jagdgeschehen |
| 7. | Allgemeines, Fragen, Verschiedenes |
Hinweis:
Zur Versammlung haben die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen einen Flächennachweis (z.B. Grundbuchauszug, Bestandsnachweis des Kulturamtes etc.) zur Ermittlung der Stimmenverhältnisse mitzuführen.
Jeder Jagdgenosse / jede Jagdgenossin kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person vertreten lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.