Gemäß der Vereinbarung zur Übertragung der Verwaltungsgeschäfte auf die Ortsgemeinde Nochern ist der Reinertrag aus der Jagdnutzung im Jagdbezirk Nochern für das Jahr 2025 der Ortsgemeinde Nochern ausschließlich zur Instandhaltung der Feld-, Weinbergs- und Waldwege zur Verfügung zu stellen.
In der gemeinsamen Sitzung des Jagdvorstandes mit der Ortsgemeinde Nochern wurde Einvernehmen über die Verwendung des Reinertrages hergestellt.
Über eine eventuelle Verwendung der Rücklage hat die Jagdgenossenschaftsversammlung unter dem Tagesordnungspunkt Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss ebenfalls zugestimmt.
Die Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Jagdvorstandes mit der Ortsgemeinde Nochern vom 23.03.2026 liegt in der Zeit vom 07.04.2026 bis 21.04.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen öffentlich zur Einsicht aus.
Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten (Zimmer 12) möglich: