Gemäß § 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Weisel werden hiermit die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Weisel zu einer Genossenschaftsversammlung für Dienstag, den 29.04.2025, 19.00 Uhr in das Rathaus, Kirchstr. 8, Weisel eingeladen.
Jagdgenossen sind alle Eigentümer von Grundstücken, die zu dem Gemeinschaftlichen Jagdbezirk Weisel gehören.
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Jagdgenosse den Umfang seiner Flächen nachweisen muss und die Gesamtgröße der Fläche bei der Stimmabgabe, insbesondere bei Wahlen auf den Stimmzetteln zu vermerken ist.
| Nichtöffentliche Sitzung Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung mit Feststellung der fristgerechten und satzungsgemäßen Einladung |
| 2. | Vorstellung der Tagesordnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Bericht des Jagdvorstehers Rechenschaftsbericht 2024 |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2024 |
| 5. | Entlastung des Jagdvorstandes |
| 6. | Bericht über die Abschusszahlen der drei Jagdbögen und Abschussergebnisse 2024 |
| 7. | Beratung über Instandhaltung und Freischneiden von Feldwegen |
| 8. | Allgemeines, Fragen; Verschiedenes |
Hinweis:
Zur Versammlung haben die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen einen Flächennachweis (z.B. Grundbuchauszug, Bestandsnachweis des Kulturamtes etc.) zur Ermittlung der Stimmenverhältnisse mitzuführen.
Jeder Jagdgenosse / Jagdgenossin kann sich durch einen anderen Jagdgenossen / Jagdgenossin vertreten lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse / Jagdgenossin in seiner Person vereinigen.