Titel Logo
Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 15/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2025

2026

zinslose Kredite auf

0 Euro

0 Euro

verzinste Kredite auf

197.900 Euro

0 Euro

Zusammen auf

197.900 Euro

0 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf

230.143 Euro (2025) und 265.090 Euro (2026).

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2025

2026

- Grundsteuer A

350 v. H.

350 v. H.

- Grundsteuer B

730 v. H.

730 v. H.

- Gewerbesteuer

380 v. H.

380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

60 Euro

60 Euro

- für den zweiten Hund

100 Euro

100 Euro

- für jeden weiteren Hund

100 Euro

100 Euro

- für jeden gefährlichen Hund

650 Euro

650 Euro

Hinweis:

Die Angabe der Steuersätze erfolgt lediglich deklaratorisch. Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt ab 2025 ausschließlich durch die Satzung der Ortsgemeinde Lierschied über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer und Hundesteuer.

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 2.091.077 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 2.117.727 Euro und zum 31.12.2025 2.132.777 Euro sowie zum 31.12.2026 2.154.127 Euro.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen

und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.500 Euro (2025) und 1.500 Euro (2026) überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 15.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Ortsgemeinde Lierschied, 07.04.2025
Andreas Dillenberger, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 20.03.2025 angezeigt worden. Sie enthält folgenden Wortlaut:

Wir erteilen unsere Genehmigung

  1. zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen 2025 erforderlich ist, in Höhe von 197.900,00 €. Eine Investitionskreditaufnahme für 2026 ist nicht geplant.

  2. zu dem Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse für das Haushaltsjahr 2025, in Höhe von 230.143,00 und zu dem Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse für das Haushaltsjahr 2026, in Höhe von 265.090,00 .

Alle vorstehenden Genehmigungen erfolgen unter der Bedingung, dass eine Inanspruchnahme der Investitionskredite nur zur Finanzierung von Maßnahmen erfolgen darf, welche nachweislich die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht beeinträchtigen oder im Sinne der Ausnahme begründenden Anforderungen der Ziffer 4.1.3 der W zu § 103 GemO verwendet werden.

Es obliegt der Eigenverantwortung der Entscheidungsträger, vor jeder Auftragsvergabe nochmals die Notwendigkeit und Unabweisbarkeit der vorgesehenen Ausgaben sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach eingehend zu prüfen und aktenkundig zu machen.

Sowohl Investitions- als auch Liquiditätskredite sind grundsätzlich in EURO aufzunehmen. Bei Kreditaufnahmen in Fremdwährungen ist die W Nr. 3.4 zu § 103 GemO zu beachten.

Ansonsten enthält die Haushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, den 14.04.2025 bis Dienstag, den 22.04.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeit,

Montags

und

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag und Mittwoch

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und

von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus.

St. Goarshausen, den 07.04.2025
Mike Weiland, Bürgermeister