Gemäß § 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft St.Goarshausen werden hiermit die Mitglieder der Jagdgenossenschaft St.Goarshausen zu einer Genossenschaftsversammlung für Donnerstag, den 16.05.2024, 19.00 Uhr in das Rathaus, Bahnhofstr. 8, St. Goarshausen eingeladen.
Jagdgenossen sind alle Eigentümer von Grundstücken, die zu dem Gemeinschaftlichen Jagdbezirk St.Goarshausen gehören.
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Jagdgenosse den Umfang seiner Flächen nachweisen muss und die Gesamtgröße der Fläche bei der Stimmabgabe, insbesondere bei Wahlen auf den Stimmzetteln zu vermerken ist.
Nichtöffentliche Sitzung Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung mit Feststellung der fristgerechten und satzungsgemäßen Einladung |
| 2. | Vorstellung der Tagesordnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2022 und 2023 |
| 4. | Entlastung des Jagdvorstandes |
| 5. | Neuwahl des Jagdvorstehers |
| 6. | Neuwahl des 1. Beisitzers |
| 7. | Neuwahl des Stellvertreters des 1. Beisitzers |
| 8. | Allgemeines, Fragen; Verschiedenes |
Hinweis:
Zur Versammlung haben die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen einen Flächennachweis (z.B. Grundbuchauszug, Bestandsnachweis des Kulturamtes etc.) zur Ermittlung der Stimmenverhältnisse mitzuführen.
Jeder Jagdgenosse / Jagdgenossin kann sich durch einen anderen Jagdgenossen / Jagdgenossin vertreten lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse / Jagdgenossin in seiner Person vereinigen.