Gemäß der Vereinbarung zur Übertragung der Verwaltungsgeschäfte auf die Gemeinde Nochern ist der Reinertrag aus der Jagdnutzung im Jagdbezirk Nochern für das Jahr 2023 der Gemeinde Nochern ausschließlich zur Instandhaltung der Feld-, Weinbergs- und Waldwege zur Verfügung zu zustellen.
In der gemeinsamen Sitzung des Jagdvorstandes mit der Gemeinde Nochern wurde Einvernehmen über die Verwendung des Reinertrages hergestellt.
Die Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Jagdvorstandes mit der Gemeinde Nochern vom 26.02.2024 liegt in der Zeit vom 02.05.2024 bis 16.05.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstr. 3, 56346 St. Goarshausen (Zimmer 12), während der Öffnungszeiten Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Einsicht öffentlich aus.