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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 17/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Der Gemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel 1

Die Hauptsatzung vom 22.09.2014 wird wie folgt geändert

§ 1

Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben

Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst:

Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Absatz 4 DVO zu § 27 GemO des Gemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend von Absatz 1 durch Aushang an einer Bekanntmachungstafel, die sich am Dorfplatz befindet, bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gem. Absatz 1 nicht mehr möglich ist.

Artikel 2

Die übrigen Bestimmungen Hauptsatzung vom 22.09.2014 bleiben unberührt.

Artikel 3

Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Nochern, 13.04.2024
Ortsgemeinde Nochern
Rudolf Speich, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

St. Goarshausen, 18.04.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Loreley (Siegel)
Mike Weiland, Bürgermeister