Der Stadtrat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| 2026 | 2027 | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.953.700 € | 2.980.700 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.830.450 € | 2.700.350 € |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 123.250 € | 280.350 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 191.650 € | 348.750 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 58.250 € | 78.250 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 45.000 € | 95.000 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 13.250 € | -16.750 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -204.900 € | -332.000 € |
2.523.900
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2026 | 2027 | |
| zinslose Kredite auf | 0 € | 0 € |
| verzinste Kredite auf | 0 € | 16.750 € |
| zusammen auf | 0 € | 16.750 € |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf
2.100.000 € (2026) und 2.200.000 € (2027).
| 2026 | 2027 | |
| Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | ||
| - Grundsteuer A | 349 v. H. | 349 v. H. |
| - Grundsteuer B | 913 v. H. | 913 v. H. |
| - Gewerbesteuer | 425 v. H. | 425 v. H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | ||
| - für den ersten Hund | 108 € | 108 € |
| - für den zweiten Hund | 168 € | 168 € |
| - für jeden weiteren Hund | 168 € | 168 € |
| - für jeden gefährlichen Hund | 650 € | 650 € |
Die Angabe der Steuersätze erfolgt lediglich deklaratorisch. Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt ab 2025 ausschließlich durch die Satzung der Stadt St. Goarshausen überdie Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer, Gewerbesteuer und Hundesteuer.
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:
- Hebesatz Tourismusbeitrag: 8,00 % (2026) und 8,00 % (2027)
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 375.056 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 391.806 € und zum 31.12.2026 515.056 € sowie zum 31.12.2027 795.406 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.500 € (2026) und 1.500 € (2027) überschritten sind.
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 15.000 € sind einzeln in der Investitionsübersicht darzustellen.
Stadt St. Goarshausen, den 16.04.2026
Hinweis:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 und 2027 mit dem Haushaltsplan 2026 und 2027 und seinen Anlagen der Stadt St. Goarshausen wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 19.12.2025 zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar gehalten.
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung sind teilweise erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
| 1. | Wir erteilen unsere Genehmigung zu dem Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse für das Haushaltsjahr 2026, in Höhe von 2.100.000,00 € und für das Haushaltsjahr 2027, in Höhe von 2.200.000,00 € | |
| Liquiditätskredite sind grundsätzlich in EURO aufzunehmen. Bei Kreditaufnahmen in Fremdwährungen ist die VV Nr. 3.4 zu § 103 GemO zu beachten. | ||
| 2. | Gemäß § 95 Abs. 4 in Verbindung mit § 103 Abs. 2 und § 119 Abs. 1 GemO wird für den Betrag in Höhe von 16.750,00 € die Genehmigung zur Kreditaufnahme 2027 versagt. | |
| 3. | Hinsichtlich der vorliegenden Haushaltssatzung mit Haushaltsplan bestehen die im Folgenden aufgeführten Rechtsbedenken: | |
| a. | Rechtsbedenken wegen des Verstoßes gegen das Gebot des Haushaltsausgleiches | |
| Wir erheben Rechtsbedenken wegen dem Verstoß gegen §§ 93 Abs. 4 GemO i.V.m. 18 Abs. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vom 18.5.2006 (GVBl. S. 203) in der derzeit gültigen Fassung, da der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2026 im Finanzhaushalt nicht erreicht werden kann. | ||
| b. | Rechtsbedenken wegen des Verstoßes gegen das Gebot des Haushaltsausgleich im Finanzplanungszeitraum | |
| Auf Grund des § 97 Abs. 2 GemO erheben wir gegen die vorgelegte Haushaltssatzung/den vorgelegten Haushaltsplan Rechtsbedenken wegen Verstoß gegen §§ 93 Abs. 4 GemO i.V.m. § 18 Abs. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vom 18.5.2006 (GVBl. S. 203) in der derzeit gültigen Fassung, da der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich im Finanzplanungszeitraum bis 2029 im Finanzhaushalt und im Planungsjahr 2028 im Ergebnishaushalt nicht erreicht werden kann. | ||
| c. | Rechtsbedenken wegen fehlender Jahresabschlüsse | |
| Wir erheben gegen die vorgelegte Haushaltssatzung/den vorgelegten Haushaltsplan Rechtsbedenken wegen dem Verstoß gegen § 108 Abs. 4 GemO (6-Monatsfrist nach Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres) i.V.m. §§ 44 und 45 GemHVO), hier fehlen der Jahresabschlüsse von 2019 bis 2024. | ||
| d. | Rechtsbedenken wegen dem Ausgleichsgebot für die kommunalen Bilanzen | |
| Wir machen Rechtsbedenken gegen den vorgelegten Haushaltsplan geltend aufgrund der Nichtfeststellbarkeit des Eigenkapitals wegen fehlender Jahresabschlüsse 2019 bis 2024 im Hinblick auf das Ausgleichsgebot für die kommunalen Bilanzen nach § 93 Abs. 6 GemO i.V.m. § 18 Abs. 2 Nr. 3 GemHVO. | ||
| e. | Rechtsbedenken wegen des Verstoßes gegen das Gebot der Rückführung der Liquiditätskredite | |
| Wir machen Rechtsbedenken gegen den vorgelegten Haushaltsplan geltend aufgrund des Verstoßes gegen die Bestimmungen des § 105 Abs. 5 GemO (Liquiditätsplanung), da die von der Stadt St. Goarshausen im Haushaltsjahr 2025 aufgenommenen Kredite zur Liquiditätssicherung und die nach diesem Zeitpunkt begründeten Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse voraussichtlich nicht innerhalb von 36 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres, für das sie aufgenommen worden sind, vollständig getilgt werden (s. Seite 57 des Haushaltes 2026/2027). | ||
Ansonsten enthält die Haushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme
vom Montag, 27.04.2026 bis Mittwoch, 06.05.2026,
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstr. 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,
| Montag | 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr |
| Dienstag bis Mittwoch | 08:00 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
zur Einsicht öffentlich aus.
St. Goarshausen, den 16.04.2026