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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 17/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Der Stadtrat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2026

2027

der Gesamtbetrag der Erträge auf

2.010.000 €

2.000.300 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.926.600 €

1.899.000 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

83.400 €

101.300

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

109.100

124.100

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

38.000 €

7.000 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

31.900 €

1.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

6.100

6.000

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-115.200

-130.100

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt

 

auf

760.523 € (2026) und 760.523 € (2027)

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2026

2027

- Grundsteuer A

345 v. H.

345,00 v. H.

- Grundsteuer B

700 v. H.

700,00 v. H.

- Gewerbesteuer

400 v. H.

400,00 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

78 €

78 €

- für den zweiten Hund

120 €

120 €

- für jeden weiteren Hund

150 €

150 €

- für den ersten gefährlichen Hund

650 €

650 €

- für den zweiten gefährlichen Hund

650 €

650 €

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

650 €

650 €

Die Angabe der Steuersätze erfolgt lediglich deklaratorisch. Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt ausschließlich durch die Satzung der Stadt Kaub über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B, die Gewerbesteuer und der Hundesteuer.

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunal- abgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

- Hebesatz Tourismusbeitrag: 9,50 % (2026) und 9,50 % (2027)

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026 betrug 2.707.569 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026 beträgt 2.707.969 €. und zum 31.12.2026 2.791.369 € sowie zum 31.12.2027 2.892.669 €.

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500 € (2026) und 2.500 € (2027) überschritten sind.

§ 9 Einzelveranschlagung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 20.000 € (2026) und 20.000 € (2027) sind einzeln im Teilhaushalt oder in einer Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.

Kaub, den 17.04.2026
Stadtbürgermeister Bernd Vogt

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 09.04.2026 angezeigt worden.

Auf Grund der §§ 97 Abs. 2, 95 Abs. 4 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, ergehen zu der vom Stadtrat der Stadt Kaub in seiner Sitzung am 11.03.2026 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 folgende Entscheidungen:

1. Wir erteilen unsere Genehmigung zu dem Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse für das Haushaltsjahr 2026, in Höhe von 760.523,00 € und zu dem Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse für das Haushaltsjahr 2027, in Höhe von 760.523,00 €.

Liquiditätskredite sind grundsätzlich in EURO aufzunehmen. Bei Kreditaufnahmen in Fremdwährung ist die VV Nr. 3.4 zu § 103 GemO zu beachten.

Ansonsten enthält die Haushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Der Haushaltplan liegt zur Einsichtnahme

vom Montag, 27.04.2026 bis Mittwoch, 06.05.2026

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstr. 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten,

Montag

08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr

Dienstag bis Mittwoch

08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr

Freitag

08:00 – 12:00 Uhr

zur Einsicht öffentlich aus.

St. Goarshausen, den 17.04.2026
Mike Weiland Bürgermeister