Gemäß § 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Kestert vom 17.08.2015 werden hiermit die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Kestert zu einer Genossenschaftsversammlung für Donnerstag, den 01. Juni 2023, 19.30 Uhr Eisenbahnstraße 20, 56348 Kestert eingeladen.
Jagdgenossen sind alle Eigentümer von Grundstücken, die zu dem Gemeinschaftlichen Jagdbezirk Kestert gehören.
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Jagdgenosse den Umfang seiner Flächen nachweisen muss und die Gesamtgröße der Fläche bei der Stimmabgabe, insbesondere bei Wahlen, auf den Stimmzetteln zu vermerken ist.
Tagesordnung:
| 1. | Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2022 |
| 2. | Entlastung des Jagdvorstandes |
| 3. | Nachwahl eines Beisitzers |
| 4. | Ggf. Nachwahl eines stellvertretenden Beisitzers zum Jagdvorstand |
| 5. | Bericht des Jagdpächters |
| 6. | Mitteilungen und Anfragen |
Hinweis:
Zur Versammlung haben die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen einen Flächennachweis (z. B. Grundbuchauszug, Bestandsnachweis des Kulturamtes etc.) zur Ermittlung der Stimmenverhältnisse mitzuführen.
Jeder Jagdgenosse/ Jagdgenossin kann sich durch einen anderen Jagdgenossen/Jagdgenossin vertreten lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse / Jagdgenossin in seiner Person vereinigen.