Gemäß § 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Kamp-Bornhofen werden hiermit die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Kamp-Bornhofen zu einer Genossenschaftsversammlung für Montag, den 19. Mai 2025, 17.00 Uhr in den Sitzungssaal des Rathauses der Gemeinde Kamp-Bornhofen eingeladen.
Jagdgenossen sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die zu dem Gemeinschaftlichen Jagdbezirk Kamp-Bornhofen gehören und auf denen die Jagd nicht ruht.
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Jagdgenosse / jede Jagdgenossin den Umfang seiner Flächen nachweisen muss und die Gesamtgröße der Fläche bei der Stimmabgabe, insbesondere bei Wahlen, auf den Stimmzetteln zu vermerken ist.
Nicht öffentliche Sitzung - Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung mit Feststellung der fristgerechten und satzungsgemäßen Einladung |
| 2. | Vorstellung der Tagesordnung / Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Bericht des Jagdvorstehers Rechenschaftsberichte 2024 |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2024 |
| 5. | Entlastung des Jagdvorstandes |
| 6. | Allgemeines, Fragen, Verschiedenes |
Hinweis:
Zur Versammlung haben die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen einen Flächennachweis (z. B. Grundbuchauszug, Bestandsnachweis des Kulturamtes etc.) zur Ermittlung der Stimmenverhältnisse mitzuführen.
Jeder Jagdgenosse / jede Jagdgenossin kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person vertreten lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.