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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 18/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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des Entwurfes der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025, des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2025 und seiner Anlagen der Ortsgemeinde Dachsenhausen gemäß § 97 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO)

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2025 und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Dachsenhausen liegt zur Einsichtnahme durch die Einwohner

ab dem 05.05.2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen, Zimmer 14, während der Öffnungszeiten (Montag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr sowie Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) aus.

Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 und des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2025 und seiner Anlagen der Ortsgemeinde Dachsenhausen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Loreley, Fachbereich I Organisation und Finanzen, Sachgebiet Finanzen, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshausen einzureichen.

St. Goarshausen, 22.04.2025
In Vertretung
Holger Puttkammer
Erster Beigeordneter