Gemäß § 5 der Satzung der Jagdgenossenschaft Kaub vom 19.12.2019 werden hiermit die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Kaub zu einer Genossenschaftsversammlung für Dienstag, 20.05.2025 17.00 Uhr in den Ratssaal Schulstr. 12 in Kaub eingeladen.
Jagdgenossen sind alle Eigentümer von Grundstücken, die zu dem Gemeinschaftlichen Jagdbezirk Kaub gehören.
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Jagdgenosse den Umfang seiner Flächen nachweisen muss und die Gesamtgröße der Fläche bei der Stimmabgabe, insbesondere bei Wahlen auf den Stimmzetteln zu vermerken ist.
| 1. | Begrüßung mit Feststellung der fristgerechten und satzungsgemäßen Einladung |
| 2. | Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2024 |
| 3. | Entlastung des Vorstands |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über die Pflege von Wald, Feld und Weinbergswegen. |
| 5. | Mitteilungen und Anfragen |
Zur Versammlung haben die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen einen Flächennachweis (z.B. Grundbuchauszug, Bestandsnachweis des Kulturamtes etc.) zur Ermittlung der Stimmenverhältnisse mitzuführen.
Jeder Jagdgenosse/ Jagdgenossin kann sich durch einen anderen Jagdgenossen/Jagdgenossin vertreten lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse / Jagdgenossin in seiner Person vereinigen.