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Loreley-Echo - Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Loreley
Ausgabe 19/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Eine Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Kestert findet statt am Montag, 12. Mai 2025, 19:00 Uhr, im Bürgerhaus, Eisenbahnstraße 20, 56348 Kestert.

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung

1.

Beratung und Beschlussempfehlung über

a) die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 gem. § 114 Abs. 1, Satz 1. GemO

b) die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben gem. § 114 Abs. 1., Satz 2 GemO

c) die Entlastung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Loreley und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben gem. § 114 Abs. 1, Satz 2 GemO i. V. m. § 68 GemO

2.

Beratung und Beschlussempfehlung über

a) die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 gem. § 114 Abs. 1, Satz 1. GemO

b) die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben gem. § 114 Abs. 1., Satz 2 GemO

c) die Entlastung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Loreley und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben gem. § 114 Abs. 1, Satz 2 GemO i. V. m. § 68 GemO

3.

Beratung und Beschlussempfehlung über

a) die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 gem. § 114 Abs. 1, Satz 1. GemO

b) die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben gem. § 114 Abs. 1., Satz 2 GemO

c) die Entlastung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Loreley und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben gem. § 114 Abs. 1, Satz 2 GemO i. V. m. § 68 GemO

4.

Beratung und Beschlussempfehlung über

a) die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 gem. § 114 Abs. 1, Satz 1. GemO

b) die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben gem. § 114 Abs. 1., Satz 2 GemO

c) die Entlastung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Loreley und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben gem. § 114 Abs. 1, Satz 2 GemO i. V. m. § 68 GemO

5.

Beratung und Beschlussempfehlung über

a) die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 gem. § 114 Abs. 1, Satz 1. GemO

b) die Entlastung des Ortsbürgermeisters/der Ortsbürgermeisterin und der Ortsbeigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben gem. § 114 Abs. 1., Satz 2 GemO

c) die Entlastung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Loreley und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben gem. § 114 Abs. 1, Satz 2 GemO i. V. m. § 68 GemO

Kestert, 30.04.2025
Christine Westbomke,
Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses